Datenschutz-Grundverordnung - 7. Mai 2018

Sind Sie fit für die DS-GVO?

Ein großer Umbruch steht an im europäischen Datenschutzrecht. Ab dem 25. Mai 2018 werden die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angewendet. Das betrifft Kanzleien genau wie alle anderen Unternehmen. Schon fit für die DS-GVO? Mit den DATEV-Angeboten werden Sie es.

Das Datum steht schon lange fest, doch erst in den vergangenen Monaten ist das Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung so richtig in den Fokus geraten. Nicht nur Kanzleien und Unternehmen setzen sich mittlerweile wohl oder übel mit dem Thema auseinander, auch die Publikumsmedien berichten immer häufiger über die neuen Regeln, die ab Ende Mai gelten. Die häufigste Erkenntnis dabei: Die Rechte der von Datenverarbeitung Betroffenen werden gestärkt, künftig müssen Datenverarbeiter umfassender und verständlich Auskunft darüber geben, welche Daten von wem zu welchem Zweck gespeichert sind, und diese auf Verlangen löschen. Doch ein weiterer Befund lautet: Obwohl die Zeit drängt, sind erst relativ wenige Unternehmen oder Kanzleien auf die DS-GVO vorbereitet. Experten ist die Dringlichkeit derweil schon lange bewusst. „Es ist höchste Zeit, sich mit der DS-GVO zu beschäftigen, denn bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen deutlich höhere Bußgelder als bislang“, sagt Dr. Jörg Spilker, Datenschutzbeauftragter der DATEV.

Die wichtigsten Punkte

Doch was heißt das eigentlich, auf die DS-GVO vorbereitet zu sein und deren Vorgaben zu erfüllen? Aus dem umfangreichen Themenspektrum lassen sich einige besonders wichtige Punkte – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – herauskristallisieren. Neben einer umfangreichen Bestandsaufnahme der Datenverarbeitungstätigkeiten im eigenen Unternehmen, der daraus resultierenden Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses und der Überprüfung von Auftragsverarbeitungen müssen auch Dokumentations- und Nachweispflichten über die korrekte Umsetzung des Datenschutzes beachtet werden. „All das sind keine einfachen Fragestellungen, sondern sie erfordern eine systematische Herangehensweise“, betont Dr. Spilker. Wichtig ist dabei der ganzheitliche Blick auf die eigene Organisation, denn Datenschutz spielt in vielen Unternehmensbereichen eine Rolle.

Neuer digitaler Leitfaden

Um Kanzleien und Unternehmen die Vorbereitung auf die DS-GVO zu erleichtern, hat DATEV einen digitalen Leitfaden unter www.datev.de/dsgvo erstellt, der die wichtigsten Aspekte aufgreift und passende Unterstützungsangebote, sowohl für Kanzleien und Unternehmen als auch für Mandanten anbietet. Auch Links zu Institutionen wie Aufsichtsbehörden oder Kammern und Verbänden finden sich dort. Der Leitfaden eignet sich als Basis, um die wichtigsten Schritte zu identifizieren, die zur Umstellung auf die DS-GVO nötig sind. Weiterführende Informationen runden das Angebot ab.

Kaum zu glauben, dass auf einmal alles so schnell geht. Von einer langen Vorlaufzeit – am 24. Mai 2016 trat die DS-GVO bereits in Kraft, die Debatte um die Neuregelung ist noch viel älter – sind nun nur noch wenige Tage übrig, bis die neuen Bestimmungen auch angewendet werden. Höchste Zeit also, sich fit zu machen für die DS-GVO.

Mehr dazuwww.datev.de/dsgvo

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Markus Riedl

Redaktion DATEV magazin

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