Am 1. Januar 2018 wurde es ernst. Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde zu diesem Zeitpunkt die Kassen-Nachschau (§ 146b AO) eingeführt. Sie verleiht Prüfern weitreichende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in den Datenbestand der Kassensysteme.
Ob Restaurants, Taxiunternehmen, Friseurbetriebe oder Apotheken: Durch die unangekündigte Kassen-Nachschau hat die Finanzverwaltung bargeldintensive Betriebe auf dem Zettel. Laut Gesetz kann sie bei Feststellungen ohne Prüfungsanordnung zur Vollprüfung übergehen. Ihre Mandanten haben dann keine Chance, sich auf die Betriebsprüfung vorzubereiten.
In dem halbtägigen Seminar – Kassen-Nachschau, sind Ihre Mandanten vorbereitet? – erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.
- Wer steht im Fokus der Kassen-Nachschau?
- Rechte der Finanzverwaltung und Rechte des Steuerpflichtigen
- Datenzugriff (Import, Export)
- Welche Prüfungsmethoden werden praktiziert?
- Übergang zur Vollprüfung
- Auswertungen von Kassensystemen mit Unterstützung von DATEV-Datenprüfung
Termine 2018:
19.09. in Stuttgart
20.09. in Nürnberg
21.09. in Leipzig
26.09. in Frankfurt
27.09. in Dortmund
28.09. in Bremen
Fotos: mathisworks, Kittisak_Taramas, IconicBestiary, geopaul, IIIerlok_Xolms / Getty Images
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Weitere Infos und Anmeldung:
Seminar Kassen-Nachschau, sind Ihre Mandanten vorbereitet, Art.-Nr. 78082
Ansprechpartnerin:
Tatiana Kipke
Tel.: +49 911 319-40867
E-Mail: apveranstaltungen@service.datev.de