Vieles spricht dafür, Rechnungswesendaten in der Cloud zu halten. Dem Berufsstand steht mit dem DATEV-Rechenzentrum ein geeigneter Ort zur Verfügung, anfallende Daten sicher, datenschutzkonform und lesbar zu speichern und zu archivieren.
Das DATEV-Rechenzentrum (RZ) in Nürnberg ist schon lange die erste Anlaufstelle für unseren Berufsstand. Das verdeutlichen allein die Zahlen. Im Monat werden durchschnittlich 1,3 Millionen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) und 58 Millionen digital eingereichte Belege über die DATEV-Cloud abgewickelt. Jährlich werden im Schnitt über 1,9 Millionen E-Bilanzen übermittelt und mehr als 900.000 Übermittlungen an den elektronischen Bundesanzeiger.
Neben der reinen Rechenleistung besteht der eigentliche Zweck der Cloud in der Entlastung des Berufsstands von zeitraubenden Routineaufgaben. In diesem Zusammenhang übermittelt das RZ – im Rahmen der deklaratorischen Aufgaben – fristüberwacht und termingerecht die Daten an Finanzämter, die Deutsche Rentenversicherung und Banken. Die Anbindung an die DATEV-Cloud entlastet Kanzleien bei verschiedenen Aufgaben – durch Datensicherung, revisionssichere Archivierung oder den geschützten Datenaustausch mit Mandantinnen und Mandanten oder Finanzbehörden.
Die Cloud-Services können aus vielen DATEV-Programmen direkt genutzt werden. Die Mitglieder profitieren von besseren Arbeitsabläufen, höherem datenschutzrechtlichen Komfort und einem durchgängigen Datenaustausch. Aus dem Berufsstand ist gelegentlich zu hören, dass manche Kanzleien die Fibu-Daten von einigen ihrer Mandanten, zumeist von kleineren Unternehmen, nicht im RZ speichern und archivieren. Sie begründen dies damit, dass mit dem Telemodul die Übermittlung der UStVA kostenlos ist und sie sich die Kosten für die IT-Service- und Sicherheitspauschale von 1,90 Euro pro Mandant und Monat sparen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Übermittlung über das Telemodul erscheint zwar auf den ersten Blick kostenlos, aber es sind wesentlich mehr Einzelschritte notwendig, die die Prozesskosten ansteigen lassen.
Der Vorteil liegt auf der Hand
Mit dem Senden der Kanzlei-Rechnungswesen-Daten in das Rechenzentrum durch die Nutzung der Funktion „Buchungsperiode abschließen“ lassen sich folgende Funktionen in wenigen Arbeitsschritten (Klicks) erledigen:
- Datenübermittlung der UStVA an die Finanzverwaltung
- Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung
- Sichern/Archivieren der Daten im RZ
- Bereitstellung der Auswertungen für den Mandanten in Unternehmen online
- Buchungsstapel festschreiben
Alle Arbeitsschritte werden im Hintergrund durchgeführt, sodass man nicht auf den Abschluss warten muss, sondern direkt im Programm weiterarbeiten kann.
Prozesskosten im Blick behalten
Wenn man nun zum Vergleich den Zeitaufwand eines jeden Mitarbeiters zwischen den beiden Möglichkeiten heranzieht, sind der Aufwand und die damit verbundenen Kosten über das Telemodul mit Sicherheit höher als die drei Klicks zur Übermittlung der Daten ins RZ. Darüber hinaus können weitere RZ-Services wie zum Beispiel der Automatisierungsservice Rechnungen zur Erstellung einer Buchführung und somit auch der UStVA, die mit den DATEV-Lösungen möglich sind, nicht genutzt werden.
Eine Pauschale, die sich bezahlt macht
In der IT-Service- und Sicherheitspauschale sind neben der Datenübermittlung und -archivierung weitere wertvolle Leistungen enthalten, die sich in Summe auch in einem Preisvorteil ausdrücken.
- Revisionssichere Datenarchivierung für Finanzbuchführung, Jahresabschluss, Anlagenbuchführung, Kostenrechnung und Bilanzbericht
- Datenübermittlung der (konsolidierten) UStVA und USt 1/11 sowie qualifizierte USt-ID-Prüfung
- Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung
- Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) bei der Deutschen Rentenversicherung
- Zusätzliche Preisvorteile bei der Übermittlung der E-Bilanz, der Sonder- und Ergänzungsbilanz, Übermittlung Bundesanzeiger sowie bei der Nutzung der Branchenpakete
- Sicherung aller Dokumente und Dokumentenvorlagen aus Bilanzbericht und Abschlussprüfung
- Englische Auswertungen für Finanzbuchführung und Jahresabschluss inklusive englischem Bilanzbericht
- Unterjähriger Datenaustausch von Buchungsstapeln und Stammdaten
- Ebenso fallen für Rechnungswesen-Bestände, die eine Übermittlung der E-Bilanz oder eine Offenlegung beim Bundesanzeiger benötigen, höhere DATEV-Kosten an, als wenn diese Rechnungswesen-Bestände im RZ gespeichert wären.
Lesbarkeit der Daten sicherstellen
Nicht zu vergessen: die externe Sicherung und Archivierung der Rechnungswesen-Daten. Die wird oft unterschätzt. Häufig können interne Datensicherungen im Bedarfsfall nicht verwendet werden, weil zwischen der Datensicherung und der aktuell verwendeten Software unterschiedliche Programmversionen vorhanden sind. Ein weiterer Punkt für das Sichern und Archivieren der Rechnungswesen-Daten im RZ ist die gesetzliche Aufbewahrungspflicht dieser Daten. Das ist entscheidend, wenn das Mandat den Steuerberater wechselt und der übernehmende Berufskollege nicht dieselbe Software verwendet oder der Betrieb, für den diese Daten erfasst wurden, beendet wird. Auch hier sind die Aufwendungen zur Erfüllung dieser Verpflichtung zwischen der internen Lösung und der Weitergabe dieser Verpflichtung an das RZ nicht vergleichbar. Vor allem wenn man bedenkt, dass die Speichermedien, auf die solche Daten bei der internen Lösung an den Mandanten gegeben werden, eine Lebensdauer unterhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist haben. Für im RZ archivierte Daten übernimmt DATEV die Gewähr, dass diese Daten auch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht noch ausgegeben werden können und somit auch nach vielen Jahren noch les- und auswertbar sind.
Fazit
Die Digitalisierung in den Arbeitsabläufen einer Steuerberatungskanzlei lässt sich mit einem Puzzle vergleichen. Wenn man zehn Prozent der Teile zusammengesetzt hat, ergibt sich noch kein Bild. Erst wenn man mindestens 50 Prozent der Teile zusammengefügt hat, zeigt sich ein Bild und damit eine spürbare Verbesserung. Dies bedeutet jedoch auch, dass viele kleine Schritte auf dem Weg zur digitalen, zukunftsorientierten Kanzlei gegangen werden müssen.