Neue Zertifi­zierung im Bereich Daten­schutz - 22. März 2017

Sicherheitsaudit für System-Partner

Wer sich von der DATEV prüfen lässt, kann die Umsetzung von Sicherheits­maßnahmen zum Schutz von Daten nachweisen, ohne kundenspezifische Prüfungen durchlaufen zu müssen.

Die Digitalisierung nimmt auch die DATEV-System-Partner in die Pflicht, was den Schutz von personenbezogenen Daten sowie von Geschäfts- und Berufsgeheimnissen angeht. Als Kontaktschnittstelle zum Berufsstand müssen sie entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen treffen, um dessen Verschwiegenheitspflicht nicht zu gefährden. Eine neue Zertifizierung im Bereich Datenschutz und Sicherheit, die das DATEV-Con­sulting anbietet, bringt Sicherheit.

Datenschutzbeauftragte der Kanzleien sind gemäß § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gesetzlich verpflichtet, Kontrollen bei System-Partnern durchzuführen. Die Prüfungsbescheinigung der DATEV als neutralen Dritten kann den aus dem § 11 BDSG resultierenden Aufwand erheblich vereinfachen. Denn DATEV-System-Partner können so die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen gegenüber ihren Kunden und sonstigen Dritten ohne gesonderte kundenspezifische Prüfungen nachweisen. Das Ergebnis der Prüfung stellt den aktuellen Stand zum Prüfungszeitpunkt dar und wird in einem Bericht und einer Bescheinigung dokumentiert. Die Bescheinigung ist für einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt und kann anschließend wiederholt werden. Ablegen können die Prüfung derzeit alle PARTNERasp-Systempartner, im nächsten Schritt wird sie auf alle DATEV-System-Partner aus­geweitet. Weitere Informationen unter www.datev.de/systempartner.