Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum - 30. Januar 2014

SEPA-Umstellung fortführen!

DATEV begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, den Finanzinstituten die Möglichkeit einzuräumen, nun bis zum 1. August 2014 nicht SEPA-fähige Transaktionen zu akzeptieren.

DATEV begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, den Finanzinstituten die Möglichkeit einzuräumen, nun bis zum 1. August 2014 nicht SEPA-fähige Transaktionen zu akzeptieren. Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament müssen dieser Entscheidung jedoch noch zustimmen. Zentralbanken und Finanzinstitute haben auf diesen Schritt zurückhaltend reagiert.

Trotz Verlängerung der Übergangsfrist bleibt die inhaltliche Tragweite des Themas unverändert, da bei nicht rechtzeitiger Umstellung des Zahlungsverkehrs auf SEPA bei Unternehmen und Vereinen Verzögerungen im Zahlungsverkehr bis hin zu Liquiditätsengpässen entstehen können. Daher ruft DATEV dazu auf, alle Maßnahmen zur SEPA-Umstellung unverzüglich und mit unvermindertem Nachdruck fortzuführen. Es besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf und es gibt auch keinen Weg zurück!

Für die SEPA-Umstellung in der Kanzlei bietet DATEV den Zugriff auf alle relevanten Informationen zur Vorbereitung und Durchführung. Insbesondere die Checkliste zur SEPA-Umstellung führt Schritt für Schritt durch den Prozess. Dabei deckt sie sowohl organisatorische Tätigkeiten als auch die Umsetzung in den DATEV-Programmen, zum Beispiel über Anleitungen und Servicevideos, ab. Darüber hinaus stellt DATEV die wichtigsten Antworten auf Fragen zu SEPA bereit, die aufgrund der Umstellungserfahrungen unserer Anwender laufend aktualisiert werden. Durch die verstärkte Nachfrage an den Hotlines lassen sich Wart ezeiten nicht immer vermeiden. Wir bitten daher unsere Mitglieder, sich auch dieser elektronischen Informationsmedien zu bedienen.

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Weitere Informationen unter www.datev.de/sepa