Mit einem neuen Verfahren lässt sich SmartLogin jetzt innerhalb weniger Minuten in Betrieb nehmen.
DATEV SmartLogin wird zur Authentifizierung in DATEV Online-Anwendungen und DATEV Apps verwendet. Dazu muss die App auf dem mobilen Gerät (Android oder iOS) installiert und einmalig mit zwei Registrierungscodes eingerichtet werden.
Die Registrierungscodes bestellt man im DATEV-Shop. Gleich nach der Bestellung kann man jetzt seine Codes im SmartLogin-Admin-Portal einsehen.
Wird in der Kanzlei ein SmartLogin bestellt, kann also die berechtigte Person die Codes im Admin-Portal einsehen und dann an den Nutzer des SmartLogin weitergeben, z. B. an einen Mandanten. Erforderlich dafür sind ein SmartLogin oder eine SmartCard/mIDentity mit Administratorrechten für die Rechteverwaltung online.
Mit diesem neuen Verfahren müssen Sie nicht mehr den E-Mail- oder Briefversand der Registrierungscodes abwarten.
Weil SmartLogin den Zugriff auf vertrauliche Daten erlaubt, sollten Sie die Codes entweder direkt (persönlich) weitergeben oder auf getrennten Wegen, z. B. per Telefon und per E-Mail.