Digitaler Finanzbericht - 5. Januar 2023

Rückkanal im Digitalen Finanzbericht freigegeben

Zu Jahresbeginn wurde der Digitale Finanzbericht um den Rückkanal erweitert. Kanzleien können seit Anfang Januar bei der digitalen Übermittlung der Jahresabschlüsse aktuelle Kreditinformationen direkt von den Banken erhalten und diese für die Finanzbuchführung und Beratung verwenden.

Banken und Sparkassen müssen sich von Gesetz wegen die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen lassen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse bei den Banken einreichen. Oft erfolgt dies über deren Steuerberaterinnen und Steuerberater. Bereits seit April 2018 funktioniert dieser Vorgang digital. Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren, mit dem Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen digital bei Banken und Sparkassen eingereicht werden können. Wie schon bei der E-Bilanz an die Finanzbehörden können mit dem DiFin digitale Datensätze sicher an Banken übermittelt werden, anstatt umfangreiche gedruckte Dokumente zu übergeben. Die elektronische Übermittlung der Abschlussdaten ist haftungsrechtlich der Abgabe in Papierform gleichgestellt. Dies bestätigt die unterzeichnende Bank oder Sparkasse mit der Abgabe einer Haftungsklarstellungserklärung.

Der Rückkanal

In einer ersten Ausbaustufe ist es möglich, über den DiFin-Rückkanal aktuelle Kreditparameter und Zins- und Tilgungspläne elektronisch von den teilnehmenden Banken zu erhalten. Das erleichtert unter anderem die Bearbeitung der Finanzbuchhaltung. Nachdem eine Kanzlei den Jahresabschluss oder die Einnahmenüberschussrechnung eines Mandats übermittelt hat, stellt das teilnehmende Kreditinstitut die vereinbarten Informationen in digitaler, strukturierter Form automatisiert auf dem Server seines Rechenzentrums bereit. Diese Informationen werden anschließend direkt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zur Verfügung gestellt. Dies versetzt die Kanzleien in die Lage schneller, detaillierter und individueller mit einer aktuellen Qualitäts-Buchführung beraten zu können. Wichtig ist dies für ein regelmäßiges Controlling, für notwendige Kreditanträge und für die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens.

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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