Inländische Unternehmen, die im EU-Ausland Umsatzsteuer gezahlt haben, können die Rückerstattung nur über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) beantragen. Das Programm DATEV EU-Vorsteuervergütung pro unterstützt die Massendatenschnittstelle des BZSt.
Mit dem Programm können Sie eine Vielzahl von Vorsteuervergütungsanträgen eines Mandanten gleichzeitig an das BZSt übermitteln. Einzelne Anträge erübrigen sich damit.
Durch die Anbindung an Kanzlei-Rechnungswesen pro lassen sich bereits erfasste Buchungen aus Kanzlei-Rechnungswesen pro entweder übernehmen (siehe Abbildung) …
… oder Sie erfassen direkt beim Buchen eines vorsteuervergütungsrelevanten Belegs über die Soforterfassung weitere antragsrelevante Daten.
Um die Maske (siehe nebenstehende Abb.) zur Erfassung weiterer antragsrelevanter Daten direkt beim Verbuchen eines vorsteuervergütungsrelevanten Belegs in Kanzlei-Rechnungswesen pro zu öffnen,
- wählen Sie in der Buchungszeile im Kontextmenü (rechte Maustaste) „EU-VSt-Vergütungsdaten erfassen“
oder
- verwenden Sie die Tastenkombination Strg + Umschalt + V.
Um digitale Belege (Rechnungen oder Einfuhrdokumente) beizufügen, können Sie auf bereits digitalisierte Dokumente zugreifen, zum Beispiel aus dem Dokumentenmanagement.
Frühzeitig registrieren
Die Nutzung der Massendatenschnittstelle erfordert eine vorherige Registrierung im BZSt-Online-Portal für ein sogenanntes BOP-Zertifikat. Das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen; planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.
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Details zum Arbeiten mit EU-Vorsteuervergütung pro sowie Servicevideos finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1070287); eine Checkliste zur Registrierung für ein BOP-Zertifikat (Dok.-Nr. 1050234).
Beratung online Rechnungswesen zur Erstellung länderübergreifender Vorsteuervergütungsanträge, weitere Infos auf
www.datev.de/beratung-online
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DATEV EU-Vorsteuervergütung pro (Art.-Nr. 40198) im www.datev.de/shop; das Programm ist im DATEV Mehrwert-Angebot enthalten.