Service-TAN - 12. Juni 2018

Rechteverwaltung nach Aktivierung des neuen Servicekontakts / Service-TAN

Der neue Servicekontakt und die Service-TAN nutzen die schnellere RZ-Webservicekommunikation. Die Rechteadministration erfolgt über die Rechteverwaltung online und nicht mehr über die Nutzungskontrolle.

Sie haben den neuen Servicekontakt / Service-TAN bereits aktiviert? Dann profitieren Sie auch schon von der schnelleren RZ-Webservicekommunikation.

Alles was Sie für die Nutzung des neuen Servicekontakts und den Abruf der Service-TAN im DATEV Arbeitsplatz benötigen, ist entweder eine lokal gesteckte SmartCard oder eine Anmeldung als DATEV-Benutzer.

Mitgliedsübergreifende Nutzung

Wenn Sie die neue Version aktiviert haben, können zunächst Anwender der eigenen Mitgliedschaft (auch Administrator und Kanzlei-Inhaber) Servicekontakte senden, ihre eigenen Servicekontakte sehen und die Service-TAN abrufen.

Wenn Sie für mehrere Mitgliedschaften arbeiten, müssen Sie Ihr Rechtemedium (SmartCard, DATEV-Benutzer) auch der anderen Mitgliedschaft zuordnen und die Rechte in der Rechteverwaltung online für die andere Mitgliedschaft freigeben.