Der Anteil an elektronisch versendeten Rechnungen nimmt stetig zu. Denn elektronische Rechnungen verschlanken die Prozesse zwischen Kunden, Unternehmen und Lieferanten.
Der Anteil an elektronisch versendeten Rechnungen nimmt stetig zu. Denn elektronische Rechnungen verschlanken die Prozesse zwischen Kunden, Unternehmen und Lieferanten. Laut Gesetzgeber müssen dabei die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein [§ 14 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)]. Die Rechnungen sind revisionssicher und elektronisch zu archivieren und müssen zusätzlich über die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren lesbar sein (§ 14b UStG).
Beim Umgang mit elektronischen Rechnungen unterstützt DATEV bei allen Arbeitsabläufen: vom Eingang der elektronischen Rechnungen bis zur Übernahme in die Buchführung und zur abschließenden Zahlung. Besonderer Vorteil beim Erhalt elektronischer Rechnungen als E-POSTBRIEF: Die Prüfung auf Echtheit der Herkunft und Unversehrbarkeit des Inhalt ist bereits erledigt.
Und so funktioniert‘s
Erhält ein Unternehmen von seinem Lieferanten eine Rechnung via E-POSTBRIEF, kann die elektronische und nicht veränderbare Rechnung aus seinem E-POST-Portal direkt und einfach per Mausklick im Belegarchiv im DATEV-Rechenzentrum abgelegt werden. Eine Rechnungserkennung liest dort die Daten automatisch aus, der Unternehmer erfasst und bezahlt anschließend die Rechnung ohne Medienbrüche. Sein Steuerberater hat ebenfalls Zugriff auf die Daten und kann direkt buchen.
Die Kooperationslösung ist ab sofort in DATEV Unternehmen online verfügbar.
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