Kanzlei-Rechnungswesen - 24. Oktober 2018

Programmverbesserungen erleichtern das tägliche Buchen

Die Programmversion 7.1 von Kanzlei-Rechnungswesen beinhaltet Verbesserungen für das tägliche Buchen. Das Belegfeld 1 kann jetzt drei Mal so viele Stellen aufnehmen. Beim Buchen wird so die komplette Nummer übernommen, der Ausgleich der offenen Posten läuft reibungslos.

Längenerweiterung von Erfassungsfeldern

Ab sofort können Sie beim Buchen folgende Stellenzahl in den Feldern Belegfeld 1, KOST1, KOST2 und KOST-Menge nutzen:

  • Belegfeld 1: 36 Stellen (bisher 12 Stellen)
  • OP-Nummer: 36 Stellen (bisher 12 Stellen)
  • KOST1: 36 Stellen (bisher 8 Stellen)
  • KOST2: 36 Stellen (bisher 8 Stellen)
  • KOST-Menge: 12 Stellen mit 4 Nachkommastellen (bisher 9 Stellen mit 2 Nachkommastellen)

Neben der Buchungszeile und den Auswertungen wurden auch alle anderen Programmstellen an die neuen Feldlängen angepasst, z.B. die Dialogfenster Zahlungen buchen (OPOS-Suche) und Buchungen bereichsweise ändern.

Diese Erweiterungen unterstützen Sie bei der durchgängigen Bearbeitung vom Beleg, über die Auswertungen bis zur Erstellung des Zahlungsvorschlags oder einer Mahnung.

Modernisierung der Steuerschlüssel

Zudem stehen Ihnen neben den bisherigen ein-/zweistelligen die neuen drei-/vierstelligen Steuerschlüssel zur Verfügung. Mit diesen neuen Steuerschlüsseln können ab dem Buchungsjahr 2018 alle steuerlichen Sachverhalte in der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgebildet werden. Außerdem sind für die Sachverhalte „Aufzuteilende Vorsteuer“ und „ohne Vorsteuer“ neue Steuerschlüssel verfügbar.

Wichtige Neuerung bei der Übernahme aus Vorsystemen bei Buchungen auf Automatik-Konten mit Steuerschlüssel: Buchungen auf Automatik-Konten, die mit einem korrekten Steuerschlüssel kommen, werden jetzt nicht mehr abgelehnt. Gerade beim Import wird dadurch eine deutliche Verbesserung im Workflow erreicht.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Generalumkehr von den Steuerschlüsseln entkoppelt. Dadurch werden Generalumkehrbuchungen einheitlich mit dem Buchstaben „G“ in der neuen Spalte „GU“ gekennzeichnet. Bei der Generalumkehr müssen Sie somit nicht mehr zwischen verschiedenen Berichtigungsschlüsseln für die verschiedenen Sachverhalte unterscheiden. Die bisherigen Berichtigungsschlüssel für die Generalumkehr bleiben weiterhin gültig. Sie werden automatisch auf die neue Logik zur Generalumkehr umgesetzt um die einheitliche Kennzeichnung zu erreichen.