DATEV-Programme 11.1 - 6. Dezember 2017

Programmlimitierung wurde aufgehoben

Ab der Auslieferung der DATEV-Programme 11.1 sind die Rechnungswesen-Programme, LODAS classic/comfort und Lohn und Gehalt classic/comfort nicht mehr limitiert. Die neuen Lizenzen können dann direkt aus dem DATEV-Rechenzentrum abgerufen werden.

Für Mandanten waren bisher bei Auslieferung der DATEV Rechnungswesen-Programme sowie LODAS classic/comfort und Lohn und Gehalt classic/comfort die Programmversionen limitiert, so dass Daten von maximal fünf Unternehmen verarbeitet werden konnten. Eine Aufhebung dieser Begrenzung musste der steuerliche Berater des Unternehmens bisher beim zuständigen Logistik-Center-Team der DATEV beantragen.

Ab der Auslieferung der DATEV-Programme 11.1 (voraussichtlich Januar 2018) sind die oben genannten Programme nicht mehr limitiert. Der bisherige Aufhebungsprozess entfällt und damit auch der administrative und zeitraubende Zusatzaufwand in den betroffenen Kanzleien und Unternehmen.

Die Fallzähler von LODAS compact, Lohn und Gehalt compact und der Steuerprogramme sind von der Aufhebung nicht betroffen.

So einfach gelingt die Umstellung beim Mandanten

Mit Bereitstellung der Zugriffsrechte stehen auch die neuen Lizenzen zum Abruf aus dem DATEV-Rechenzentrum bereit und können dann sofort einspielt werden.

Für die Programme DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact und DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen Einzelplatz werden mit der Jahresversion 2018 unlimitierte Freischaltcodes verschickt.