Sammelabruf der VaSt-Daten - 26. Juni 2018

Praxistipp für Einkommensteuererklärung

In unregelmäßigen Abständen veröffentlichen wir hier Tipps, die wir bei den Experten im Hause DATEV abfragen. Diesmal geht es um die VaSt-Daten. Für die vorausgefüllte Steuererklärung stellt die Finanzverwaltung Informationen bereit, die in die Einkommensteuererklärung übernommen werden können. Sie können den Abruf im Hintergrund laufen lassen und dabei weiterarbeiten. Funktioniert ganz einfach!

Neben dem Einzelabruf direkt bei der Bearbeitung des Mandanten in der Einkommensteuererklärung ist auch ein sogenannter Sammelabruf für mehrere Mandanten gleichzeitig direkt aus dem DATEV Arbeitsplatz möglich:

  • Bearbeiter A wählt im DATEV Arbeitsplatz alle Bestände aus, für die E-Steuerdaten abgerufen werden sollen und startet die Abfrage
  • Abgerufenen Daten werden lokal zugriffsgeschützt in dem Programm Steuerkonto online zwischengespeichert
  • Abruf findet im Hintergrund statt, es kann wie gewohnt am Arbeitsplatz weitergearbeitet werden
  • Abruf ist nur mit einer persönlichen DATEV SmartCard / DATEV mIDentity möglich
  • Bearbeiter B öffnet das Programm DATEV Einkommensteuer und startet die Übernahme der bereits abgerufenen Daten
  • Die abgefragten Daten werden den bereits im Einkommensteuer-Bestand vorhandenen Daten gegenübergestellt
  • Die abgefragten Daten können selektiv pro Beleg in die Formularfelder übernommen werden.
  • Der Bearbeiter B kann ohne DATEV SmartCard arbeiten

Und aufgepasst: Die Anzeige und die Übernahme der per Sammelabruf abgerufenen Daten in die entsprechenden Einkommensteuererklärungen kann auch ohne DATEV SmartCard oder DATEV mIDentity erfolgen. DATEV SmartCard oder DATEV mIDentity sind nur für die eigentliche Abfrage erforderlich, die mit dem Sammelabruf mandantenübergreifend zentral von einem Mitarbeiter mit entsprechenden Rechten durchgeführt werden kann.

Und diese Daten können Sie abrufen:

  • Vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Bestimmte Vorsorgeaufwendungen (Riester/Rürup)
  • Lohnersatzleistungen und
  • Vermögenswirksame Leistungen

Weiterführende Infos zum Thema finden Sie in der Info-Datenbank.

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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