PSD2 - 10. März 2020

PIN/TAN-Verfahren wird umgestellt

Die neue PSD2-konforme Schnittstelle wird in den DATEV-Programmen Zahlungsverkehr und Bank online ab 16. März 2020 freigegeben.

Am 6. Januar 2020 hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mitgeteilt, dass die ersten Banken die PSD2-konforme Schnittstelle (XS2A) im Rahmen einer Marktbewährungsphase einsetzen müssen. Grundsätzlich gilt: Sobald die BaFin eine Bank in die Marktbewährungsphase aufnimmt, muss diese Bank zusammen mit dem Drittanbieter (z. B. finAPI GmbH) alle ihre Kunden auf die PSD2-konforme Schnittstelle (XS2A) umstellen.

Freigabe ab März 2020

Ab 16. März 2020 geben wir die neue PSD2-konforme Schnittstelle sukzessive in unseren Programmen Zahlungsverkehr und Bank online frei. Die Freigabe erfolgt für jede Bank schrittweise nach Bankleitzahlen.

PIN/TAN-Verfahren: Einschränkungen durch PSD2-konforme Schnittstelle

Die PSD2-konforme Schnittstelle bringt Einschränkungen im Lohn, der Finanzbuchführung und beim Electronic Banking mit sich. Prüfen Sie deshalb jetzt sehr genau, ob die Einschränkungen sich auf Ihre Prozesse auswirken und sprechen Sie auch mit Ihrer Bank, denn die Einschränkungen können regional von Bank zu Bank unterschiedlich sein.

  1. Einschränkungen prüfen
    Verschaffen Sie sich unter www.datev.de/zag-banken einen Überblick über die Einschränkungen. Prüfen Sie, ob sich diese auf Ihren Arbeitsablauf auswirken.
  2. Einschränkungen von Bank bestätigen lassen
    Besprechen Sie mit dem Kundenbetreuer Ihrer Bank, mit welchen Einschränkungen Sie bei der PSD2-konformen Schnittstelle (XS2A) gegenüber der bisherigen FinTS-Schnittstelle konkret rechnen müssen. Die Einschränkungen können auch regional von Bank zu Bank unterschiedlich sein.
  3. Entscheidung treffen
    Entscheiden Sie dann, wie sehr sich die Einschränkungen auf Ihre Arbeit auswirken und ob Sie das PIN/TAN-Verfahren weiterhin nutzen oder auf ein alternatives Übermittlungsverfahren umsteigen möchten. Informationen zu allen Übermittlungsverfahren finden Sie in der Info-Datenbank im Dokument 1034302.
  4. Wechsel des Übermittlungsverfahrens frühzeitig beantragen
    Wenn Sie sich für den Wechsel auf ein alternatives Übermittlungsverfahren entscheiden, informieren Sie sich möglichst bald bei Ihrer Bank, wie viel Vorlauf dafür nötig ist. Nach unseren Kenntnissen kann beispielsweise die Beauftragung eines EBICS-Zugangs bei einzelnen Banken bis zu sechs Wochen dauern.

 

Weitere Informationen

Abschließende Umstellung ab 16. März 2020