Recherchedienst - 28. August 2014

Pensionszusagen auf dem Prüfstand

Versicherungsmathematische Gutachten über die Bewertung von Verpflichtungen sowohl nach deutschen als auch internationalen Rechnungslegungsstandards bietet der DATEV-Recherchedienst in Zusammenarbeit mit der Nürnberger Beratungs- und Betreuungsgesellschaft an. Auch Berechnungen zum Versorgungsausgleich können in Auftrag gegeben werden.

Betriebsprüfungen

Versicherungsmathematische Gutachten der Nürnberger Beratungs- und Betreuungsgesellschaft NBB sind hilfreich bei Betriebsprüfungen, bei denen auch die Höhe einer Pensionsrückstellung im Fokus steht, vor allem, wenn es um die Angemessenheit einer Pensionszusage für einen GmbH-Gesell­schafter-Ge­schäfts­führer geht. Neben einer Über­ver­sor­gung spielen hier auch die Dauer be­ziehungs­weise Erdienbarkeit eine große Rolle. Nach der jüngsten Entscheidung des BFH (I R 26/12) vom 11. September 2013 ist zum Beispiel die Erdienbarkeit als nicht gegeben angesehen worden, wenn das 60. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Pensionszusage überschritten ist.

Handels- und Steuerbilanz, GuV

Auch in der Handelsbilanz spielen Pensionsverpflichtungen eine wichtige Rolle, denn das Bilanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (BilMoG) erfordert höhere Rückstellungen. Die Anfragen von Banken und anderen Handelsbilanz-Adressaten zu Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen (zum Beispiel Alters­teil­zeit­ver­pflich­tun­gen) nehmen stetig zu. Die Angabe des steuerbilanziellen Rück­stel­lungs­werts allein ist heute nicht mehr ausreichend. Umso wichtiger ist es, neben den Pensionszusagen aus Verpflichtungswerten für die Handels- und Steuerbilanz auch die relevanten Informationen für die Gewinn- und Verlustrechnung (zum Beispiel Zinsanteil in der Zuführung) sowie für den Bilanzanhang zu kennen.

Genau diese Informationen liefern die versicherungsmathematischen Gutachten der NBB. Benötigt werden sie auch bei Ereignissen, die immer wieder mit Pensionszusagen im Zusammenhang stehen wie

  • der Darstellung künftiger Rückstellungsentwicklungen,
  • dem Änderungsbedarf bei Pensionszusagen (zum Beispiel Änderung des Pensionsalters),
  • Versorgungsausgleichsberechnungen bei Scheidungsfällen
  • der Abfindung von Ansprüchen,
  • der Reduzierung von Pensionszusagen durch Verzicht auf noch nicht erdiente Anteile im Rahmen des BMF-Schreibens vom 14. August 2012.

Durch das Outsourcen dieser Gutachten müssen Sie in Ihrer Kanzlei kein eigenes Know-how aufbauen, zudem entsteht kein Haftungsrisiko. Folgende Versorgungszusagen können begutachtet werden:

  • Pensionsverpflichtungen (Direktzusagen und reservepolsterfinanzierte Unterstützungskassen),
  • Jubiläumsgeldverpflichtungen,
  • Sterbegeld- und Überbrückungsgeldverpflichtungen,
  • Altersteilzeitverpflichtungen,
  • Kaufpreisrentenverpflichtungen.

Nach Rechnungslegungsstandards

Die Begutachtung erfolgt nach den deutschen und auch nach internationalen Rech­nungs­le­gungs­stan­dards (HGB, EStG, IFRS, US-GAAP). Den Ausweis dieser Verpflichtungen in der Handels- und Steuer­bi­lanz gutachterlich zu belegen, ist sinnvoll bei Betriebsprüfungen, zur gesicherten Bewertung bei einem Unternehmensverkauf und zur Bestimmung der jährlichen In­sol­venz­siche­rungs­bei­träge beim Pen­sions­siche­rungs­verein in Köln (hier ist ein Kurztestat erforderlich).

Leistungsumfang

  • Versicherungsmathematische Gutachten über die Höhe der jeweiligen Pensions-, Jubi­läums­­geld-, Sterbegeld- oder Altersteilzeitrückstellungen in der Steuer- und Handelsbilanz zu einem Bilanzstichtag,
  • Kurztestat über die Beitragsbemessungsgrundlage für die Insolvenzsicherung durch den Pensionssicherungsverein,
  • allgemeine Hinweise zu Mängeln in der Versorgungszusage.

MEHR DAZU

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Auftragsformular, Aus­füll­hilfen und Mus­ter­gut­ach­ten: www.datev.de/ versorgungszusagen oder LEXinform (Dok.-Nrn. 2034070, 2034072)

Hintergrundwissen:

Themen-Lexikon­bei­trag „Pen­sions­zu­sage, Pen­sions­ver­pflich­tung, Pen­sions­rück­stel­lung“ (LEXinform, Dok.-Nr. 2299325)

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Bear­bei­tung­sdau­er: 20 Ar­beits­ta­ge nach Auf­trags­ein­gang