Versicherungsmathematische Gutachten über die Bewertung von Verpflichtungen sowohl nach deutschen als auch internationalen Rechnungslegungsstandards bietet der DATEV-Recherchedienst in Zusammenarbeit mit der Nürnberger Beratungs- und Betreuungsgesellschaft an. Auch Berechnungen zum Versorgungsausgleich können in Auftrag gegeben werden.
Betriebsprüfungen
Versicherungsmathematische Gutachten der Nürnberger Beratungs- und Betreuungsgesellschaft NBB sind hilfreich bei Betriebsprüfungen, bei denen auch die Höhe einer Pensionsrückstellung im Fokus steht, vor allem, wenn es um die Angemessenheit einer Pensionszusage für einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer geht. Neben einer Überversorgung spielen hier auch die Dauer beziehungsweise Erdienbarkeit eine große Rolle. Nach der jüngsten Entscheidung des BFH (I R 26/12) vom 11. September 2013 ist zum Beispiel die Erdienbarkeit als nicht gegeben angesehen worden, wenn das 60. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Pensionszusage überschritten ist.
Handels- und Steuerbilanz, GuV
Auch in der Handelsbilanz spielen Pensionsverpflichtungen eine wichtige Rolle, denn das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfordert höhere Rückstellungen. Die Anfragen von Banken und anderen Handelsbilanz-Adressaten zu Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen (zum Beispiel Altersteilzeitverpflichtungen) nehmen stetig zu. Die Angabe des steuerbilanziellen Rückstellungswerts allein ist heute nicht mehr ausreichend. Umso wichtiger ist es, neben den Pensionszusagen aus Verpflichtungswerten für die Handels- und Steuerbilanz auch die relevanten Informationen für die Gewinn- und Verlustrechnung (zum Beispiel Zinsanteil in der Zuführung) sowie für den Bilanzanhang zu kennen.
Genau diese Informationen liefern die versicherungsmathematischen Gutachten der NBB. Benötigt werden sie auch bei Ereignissen, die immer wieder mit Pensionszusagen im Zusammenhang stehen wie
- der Darstellung künftiger Rückstellungsentwicklungen,
- dem Änderungsbedarf bei Pensionszusagen (zum Beispiel Änderung des Pensionsalters),
- Versorgungsausgleichsberechnungen bei Scheidungsfällen
- der Abfindung von Ansprüchen,
- der Reduzierung von Pensionszusagen durch Verzicht auf noch nicht erdiente Anteile im Rahmen des BMF-Schreibens vom 14. August 2012.
Durch das Outsourcen dieser Gutachten müssen Sie in Ihrer Kanzlei kein eigenes Know-how aufbauen, zudem entsteht kein Haftungsrisiko. Folgende Versorgungszusagen können begutachtet werden:
- Pensionsverpflichtungen (Direktzusagen und reservepolsterfinanzierte Unterstützungskassen),
- Jubiläumsgeldverpflichtungen,
- Sterbegeld- und Überbrückungsgeldverpflichtungen,
- Altersteilzeitverpflichtungen,
- Kaufpreisrentenverpflichtungen.
Nach Rechnungslegungsstandards
Die Begutachtung erfolgt nach den deutschen und auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards (HGB, EStG, IFRS, US-GAAP). Den Ausweis dieser Verpflichtungen in der Handels- und Steuerbilanz gutachterlich zu belegen, ist sinnvoll bei Betriebsprüfungen, zur gesicherten Bewertung bei einem Unternehmensverkauf und zur Bestimmung der jährlichen Insolvenzsicherungsbeiträge beim Pensionssicherungsverein in Köln (hier ist ein Kurztestat erforderlich).
Leistungsumfang
- Versicherungsmathematische Gutachten über die Höhe der jeweiligen Pensions-, Jubiläumsgeld-, Sterbegeld- oder Altersteilzeitrückstellungen in der Steuer- und Handelsbilanz zu einem Bilanzstichtag,
- Kurztestat über die Beitragsbemessungsgrundlage für die Insolvenzsicherung durch den Pensionssicherungsverein,
- allgemeine Hinweise zu Mängeln in der Versorgungszusage.
MEHR DAZU
MEHR DAZU
Auftragsformular, Ausfüllhilfen und Mustergutachten: www.datev.de/ versorgungszusagen oder LEXinform (Dok.-Nrn. 2034070, 2034072)
Hintergrundwissen:
Themen-Lexikonbeitrag „Pensionszusage, Pensionsverpflichtung, Pensionsrückstellung“ (LEXinform, Dok.-Nr. 2299325)
BESTELLEN
BESTELLEN
direkt über den Recherchedienst:
Zur Abwicklung eines kostenpflichtigen Gutachtens werden das ausgefüllte Auftragsformular, Versorgungszusagen und eventuell Vorgutachten benötigt.
Bearbeitungsdauer: 20 Arbeitstage nach Auftragseingang