- 28. Januar 2026

Ordnung im Zahlungsdschungel mit dem DATEV Datenservice Zahlungsdienstleister

Amazon Pay, Stripe, Shopify & Co. sorgen im Onlinehandel für reibungslose Bezahlprozesse – in der Buchführung hinterlassen sie jedoch oft einen bunten Strauß an Daten. Genau hier setzt der DATEV Datenservice Zahlungsdienstleister an und bringt Struktur in den Zahlungsdschungel.

Was steckt dahinter?

Der DATEV Datenservice Zahlungsdienstleister ermöglicht die automatisierte Übernahme der Zahlungsdaten von gängigen Zahlungsdienstleistern wie Amazon Pay, eBay, Mollie, Shopify und Stripe in die DATEV-Cloud. Die Zahlungsdaten werden anschließend in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen bereitgestellt. 

Für wen ist der Datenservice gedacht?

Profitieren können Kanzleien, deren Mandanten im E-Commerce-Umfeld tätig sind, ebenso wie selbstbuchende Mandanten. Der große Vorteil: 

  • weniger manueller Aufwand, 
  • mehr Transparenz über Zahlungsströme 
  • und eine deutlich effizientere Buchführung. 

Gerade bei vielen Transaktionen und unterschiedlichen Zahlungsdienstleistern spart der Datenservice Zeit und reduziert Fehlerquellen.

Die Highlights auf einen Blick

Der Datenservice punktet mit einer ganzen Reihe praktischer Funktionen: 

  • Prüfung und Bearbeitung von Buchungsvorschlägen direkt in der Cloud-Anwendung 
  • Automatische Zuordnung der Zahlungsdaten zu offenen Posten in der Finanzbuchführung 
  • Bereitstellung der Buchungssätze für die Verarbeitung in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 
  • Abstimmung der FIBU-Konten der Zahlungsdienstleister über das Feld „Abrechnungsreferenz“ in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 
  • Übersicht aller angebundenen Zahlungsdienstleister in einer zentralen Ansicht 
  • Flexible Anpassung von Buchungsvorschlägen vor der Übernahme in die Finanzbuchführung 
  • Individuelle Regeln für wiederkehrende Geschäftsvorfälle können direkt in der Anwendung hinterlegt werden 
  • Statusanzeige und Fehlerhinweise für Konten und Buchungsvorschläge

So läuft die Einrichtung und Nutzung ab

Der Weg zum aufgeräumten Zahlungsverkehr ist überschaubar: 

  1. Einrichtung 
    Über Bestand | Online-Anwendungen | Zahlungsdienstleister bearbeiten wird das gewünschte Zahlungsdienstleister-Konto angelegt. Benötigt werden die Rechte „Rechnungswesen | Zahlungsdatenservice“ und „DATEV Payment | Kontenverwaltung“. Außerdem muss die Datenbereitstellung für DATEV-Cloud-Lösungen über Extras | Datenbereitstellung für DATEV-Cloud-Lösungen aktiviert werden. 
  1. Berechtigung 
    Der Kontoinhaber erteilt die erforderlichen Berechtigungen beim Zahlungsdienstleister. 
  1. Buchungsvorschläge prüfen 
    In der Cloud-Anwendung werden die Buchungsvorschläge je Zahlungsdienstleister angezeigt und können nach Zeitraum und Status gefiltert werden. Zahlungsdaten werden automatisch offenen Posten zugeordnet, Hinweise und Fehler direkt angezeigt und Handlungsempfehlungen vorgeschlagen.
  1. Buchungen bereitstellen 
    Die geprüften Buchungsvorschläge werden als Buchungssätze im DATEV-Format exportiert und per Stapelverarbeitung in die DATEV-Rechnungswesen-Programme übernommen.  

Der DATEV Datenservice Zahlungsdienstleister sorgt für die Übernahme verschiedener Zahlungsströme in die Buchführung. Für Kanzleien und Mandanten bedeutet das: weniger Aufwand, weniger Rückfragen – höhere Buchungsqualität und mehr Zeit für das Wesentliche. Oder anders gesagt: Endlich Ordnung im digitalen Datenstrom.

Mehr zum Datenservice finden Sie unter go.datev.de/shop/20499

Zur Autorin

AS
Ann-Kristin Schwab

Redaktion DATEV magazin

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