Wer bis jetzt seinen Zahlungsverkehr noch nicht SEPA-fähig gemacht hat, sollte die Umstellung schnellstmöglich abschließen. Denn eines steht fest: Ab 1. August 2014 werden alle Zahlungsaufträge nur noch im SEPA-Format ausgeführt.
Wer bis jetzt seinen Zahlungsverkehr noch nicht SEPA-fähig gemacht hat, sollte die Umstellung schnellstmöglich abschließen. Denn eines steht fest: Ab 1. August 2014 werden alle Zahlungsaufträge nur noch im SEPA-Format ausgeführt.
Kanzleien und Unternehmen müssen bis dahin auf jeden Fall die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den SEPA-Zahlungsverkehr geschaffen haben, damit der Liquiditätsfluss nicht ins Stocken gerät. Kreditinstitute können eingehende und ausgehende Zahlungen verweigern, die nicht alle SEPA-Voraussetzungen erfüllen. Handeln Sie jetzt!
Checkliste für Kanzleien (www.datev.de/info-db/1050247) Checkliste für Mandanten (www.datev.de/info-db/1050248)