Kasse - 16. März 2021

Nichtbeanstandungsfrist läuft Ende März aus

Am 31.03.2021 endet die Nichtbeanstandungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Es steht aktuell keine Verlängerung dieser Frist in Aussicht.

Bereits seit Januar 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Das Bundesministerium der Finanzen gewährte zunächst eine Nichtbeanstandung bis zum September 2020, die nochmals bis zum 31. März 2021 verlängert wurde und nun endgültig ausläuft. Nur diese Sicherheitseinrichtung ist Gegenstand des Zertifizierungsverfahrens. Kassenhersteller oder Kassensoftware-Hersteller können sich demnach auf dem freien Markt für eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung entscheiden und diese in ihre Kassensysteme oder in ihre Software integrieren.

Die drei Teile der TSE

Sicherheitsmodul

Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Die TSE wird vom elektronischen Aufzeichnungssystem (z.B. Computerkasse) angesprochen, sichert die Daten gegen Löschung oder nachträgliche Manipulation und speichert die so gesicherten Daten in einem einheitlichen Format.

Speichermedium

Auf dem Speichermedium werden die vor Manipulationen gesicherten Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Dabei muss die Speicherung der Daten nicht notwendigerweise in der TSE selbst erfolgen, sondern kann auch auf externe Datenträger oder in die Cloud (z.B. DATEV Kassenarchiv online) ausgelagert werden. In jedem Fall muss auf eine sichere und vorschriftenkonforme Aufbewahrung geachtet werden.

Einheitliche digitale Schnittstelle

Die einheitliche digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke sicherstellen. Hierbei sind die Anforderungen an diese Schnittstelle bewusst ohne besondere Anforderungen an die physikalische Schnittstelle geplant. Ziel ist es, die üblichen Standardschnittstellen wie zum Beispiel USB, Ethernet, SD-Karten, etc. zu unterstützen.

Machen Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten fit!

Ihre Mandanten sollten sich die gesetzeskonforme Architektur ihrer Kassensysteme von den betroffenen Herstellern, Händlern oder sonstigen Vertragspartnern bestätigen lassen und ihre Zahlungsvorgänge ordnungsgemäß dokumentieren. DATEV unterstützt Sie mit einer Checkliste dabei, alle relevanten Punkte mit Ihren Mandanten zu besprechen. Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist seit längerem verpflichtend. Fehler, die etwa bei einer Kassennachschau des Finanzamts entdeckt werden, kommen den betroffenen Unternehmen teuer zu stehen. Die gesetzlichen Anforderungen sind hoch und kompliziert, weswegen Sie Ihre Mandanten eingehend informieren und beraten sollten. DATEV unterstützt dabei auf unterschiedlichen Wegen.

Mein Fiskal

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Mandanten-Info-Broschüre „Ordnungsgemäße Kassenführung“

Legen Sie Ihren Mandantinnen und Mandanten die Relevanz einer ordnungsgemäßen Kassenführung nahe. Geben Sie ihnen Sicherheit für bevorstehende Prüfungen, beispielsweise im Rahmen einer Kassen-Nachschau. Die Broschüre zur ordnungsgemäßen Kassenführung unterstützt Sie dabei. Weitere Wissensangebote finden Sie unter www.datev.de/kasse-weiterbildung

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