Service-TAN für telefonische Auskünfte - 13. November 2017

Neuerungen beim Abruf der Service-TAN online

Die Rechtevergabe für die Service-TAN unter www.datev.de/service-tan erfolgt ab sofort in der Rechteverwaltung der Online-Rechte über das Recht „Service-TAN“.

Sie können die Service-TAN für telefonische Anfragen über DATEV Arbeitsplatz |Hilfe | Service-TAN oder über
www.datev.de/service-tan
abrufen.

Die Rechte zum Abruf der Service-TAN über
www.datev.de/service-tan
werden ab sofort über das Recht „Service-TAN“ (im Ordner Service-Anwendungen) in der Rechteverwaltung der Online-Rechte geprüft.

Alle SmartCard-Inhaber haben automatisch das Recht, eine Service-TAN für telefonische Auskünfte unter
www.datev.de/service-tan
abzufragen.

Bei Abruf über SmartLogin erst Rechte freischalten

Wenn Sie die Service-TAN unter
www.datev.de/service-tan
über DATEV SmartLogin abrufen möchten, müssen Sie in der Rechteverwaltung der Online-Rechte die Rechte für die Service-TAN freischalten.