Die Rechtevergabe für die Service-TAN unter www.datev.de/service-tan erfolgt ab sofort in der Rechteverwaltung der Online-Rechte über das Recht „Service-TAN“.
Sie können die Service-TAN für telefonische Anfragen über DATEV Arbeitsplatz |Hilfe | Service-TAN oder über
www.datev.de/service-tan
abrufen.
Die Rechte zum Abruf der Service-TAN über
www.datev.de/service-tan
werden ab sofort über das Recht „Service-TAN“ (im Ordner Service-Anwendungen) in der Rechteverwaltung der Online-Rechte geprüft.
Alle SmartCard-Inhaber haben automatisch das Recht, eine Service-TAN für telefonische Auskünfte unter
www.datev.de/service-tan
abzufragen.
Bei Abruf über SmartLogin erst Rechte freischalten
Wenn Sie die Service-TAN unter
www.datev.de/service-tan
über DATEV SmartLogin abrufen möchten, müssen Sie in der Rechteverwaltung der Online-Rechte die Rechte für die Service-TAN freischalten.