Vorausgefüllte Steuererklärung - 24. April 2014

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Die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) ist ein neues Serviceangebot der Finanzverwaltung. Es ermöglicht Ihnen den elektronischen Abruf von Steuerdaten Ihrer Mandanten.

Daten, die der Finanzverwaltung bereits elektronisch vorliegen (zum Beispiel vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen usw.), werden für den Steuerpflichtigen oder seinen Steuerberater zum Abruf bereitgestellt.

Die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung ist keine fertige Deklaration, sondern ein Informationsservice, der mehr Transparenz bringt. Bislang konnten fehlerhafte Daten erst bei Eingang eines abweichenden Steuerbescheids festgestellt werden. Nun können Sie die Daten schon vorab prüfen. Danach lassen sich die Daten automatisiert in die Einkommensteuererklärung übernehmen.

Mit DATEV E-Steuern sind Sie bestens auf die weitere Digitalisierung des Steuerprozesses vorbereitet und können frühzeitig die Datenqualität sicherstellen.

Damit Sie die Berechtigung für den Zugriff auf die Steuerdaten Ihres Mandanten erlangen, stellt die Steuerberaterkammer seit 2014 eine Vollmachtsdatenbank zur Verfügung. In ihr können Sie die vom Mandanten unterschriebene „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ elektronisch einstellen, verwalten und an die Finanzverwaltung übermitteln.

Neue anschauliche Videos finden Sie unter www.datev.de/esteuern und www.datev.de/ vollmachtsdatenbank.