DATEV-Programme 13.1 - 20. November 2019

Neue Pro­gramm­versionen ab En­de De­zem­ber 2019

Voraussichtlich Ende Dezember 2019 stehen die neuen Versionen der DATEV-Programme 13.1 zum DFÜ-Abruf bereit. Nutzen Sie den elektronischen Abruf: schnell, sicher und umweltfreundlich. Die Programme enthalten insbesondere die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel. Installieren Sie möglichst bald, damit Sie mit den aktuellen Versionen arbeiten können.

DATEV-Pro­gramme 13.1 per DFÜ ab­rufen

Über den Installations-Manager können Sie voraussichtlich ab Ende Dezember 2019 ihre genutzten DATEV-Programme per Datenfernübertragung (DFÜ) abrufen. Viele Kanzleien und Mandanten nutzen den Lieferweg der digitalen Software-Bereitstellung seit Langem erfolgreich für die Aktualisierung der DATEV-Programme: schnell, sicher und umweltfreundlich. Gesetzliche Änderungen und funktionale Neuerungen stehen so unmittelbar nach Freigabe der Programme direkt zur Installation bereit. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit diesen Weg. Dabei werden nur die neuen Programmversionen übertragen, für die Sie einen Vertrag haben.

Beim erstmaligen DFÜ-Abruf empfehlen wir, im Installationsmanager eine Bereitstellung der DATEV-Programm-DVD 13.0 durchzuführen, um das Volumen möglichst gering zu halten (Menüpunkt Produkt | Assistenten | Installation vorbereiten).

Den elektronischen Abruf der neuen Versionen führen Sie am besten außerhalb der produktiven Arbeitszeit (vorzugsweise nachts) per automatischem RZ-Abruf durch. Informationen zum Einrichten des automatischen RZ-Abrufs finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1020800). Die neuen Versionen werden dann nicht mehr von der Programm-DVD installiert, sondern die Aktualisierung erfolgt auf Grundlage der elektronisch abgerufenen Versionen. Bitte beachten Sie beim automatischen Rechenzentrumsabruf die im Dokument 1020800 genannte Ausnahme für Einzelplätze und DATEV-Netzwerke ohne Kommunikationsserver.

Für Update-Installationen ist die DATEV-Programm-DVD nicht mehr erforderlich. Der Datenträgerversand kann ebenfalls über den Installationsmanager abgewählt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie unter www.datev.de/programme-dfue.

Ter­mine und In­stallations­hinweise

Informationen zur Softwarebereitstellung inklusive Terminen finden Sie unter www.datev.de/softwareauslieferung. Voraussichtlich ab Ende Dezember 2019 stehen dort auch die Installations- und Servicehinweise bereit. Bitte beachten Sie, dass diese ausschließlich online bereitgestellt werden.

Steuer- und Per­sonal­wirtschafts-Pro­gramme

Falls Sie nicht den Lieferweg der digitalen Software-Bereitstellung nutzen und trotzdem frühzeitiger die Steuer- und Personalwirtschaftsprogramme benötigen, stellen wir Ihnen diese ebenfalls voraussichtlich ab Ende Dezember 2019 zum Einzel-DFÜ-Abruf bereit. Voraussetzung für die Installation sind die DATEV-Programme 13.0 (August 2019).

Mehr dazu:

Wenn Sie die DATEV-Programme 13.1 über die digitale Software-Bereitstellung per DFÜ abrufen und installieren, ist ein separater Abruf der Steuer- und Personalwirtschaftsprogramme nicht erforderlich.

DATEV Rechnungs­wesen-Pro­gramme und DATEV Mittel­stand

Bereits ab Mitte Dezember 2019 steht für alle DATEV Rechnungswesen-Programme und für die DATEV Mittelstands-Programme mit Rechnungswesen beziehungsweise mit Rechnungswesen compact vorab das Service-Release 8.15 mit den Standarddaten und amtlichen Formularen für 2020 zur Verfügung. Voraussetzung für die Installation ist die Version 8.1 Ihres ­DATEV Rechnungswesen-Programms (Vollversion, August 2019).

Mehr dazu in der Info-Datenbank:

  • Aktuelle Version DATEV Rechnungswesen-Programme und DATEV Mittelstand (Dok.-Nr. 1080288)
  • Auslieferung der Jahreswechselversionen der DATEV-Rechnungswesen-Programme und ­DATEV Mittelstand (Dok.-Nr. 1034555)

Das Programm DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen Einzelplatz ist zum 31. Dezember 2019 abgekündigt und wurde letztmalig im August ausgeliefert. Zum Jahreswechsel 2019/2020 gibt es daher kein Service-Release für die vorzeitige Jahresübernahme. Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/abkuendigungen .

Ende der DATEV-Support­zusage für ­Win­dows 7, Win­dows Server 2008 R2 und Windows Small Business Server 2011

Microsoft beendet den Support für ­Windows 7, Windows Server 2008 R2 und Windows Small Business Server 2011 ab Januar 2020. Sicherheitslücken, die danach erkannt werden, schließt Microsoft nicht mehr. Aus diesem Grund endet die ­DATEV-Support- und -Beratungszusage für diese Betriebssysteme mit den DATEV-Programmen 13.1.

Die DATEV-Programme 13.1 werden auf diesen Systemen nicht mehr auf Verträglichkeit geprüft. Bei Installationsbeginn der DATEV-Programme 13.1 werden die betroffenen Rechner bei der Installationsvoraussetzungsprüfung mit rot gekennzeichnet und die Installation wird angehalten.

Wechseln Sie auf das Arbeitsplatzbetriebssystem Windows 10 oder Server-Betriebssystem Windows Server 2019.

Informationen zu den Abkündigungen finden Sie unter: www.datev.de/betriebssystem-abkuendigung

Halten Sie Ihr Windows-10-System aktuell

DATEV unterstützt die letzten beiden Funktionsupdates von Windows 10. Wenn Sie auf Ihrem Windows-10-Rechner regelmäßig die Windows-Updates aktualisieren, werden Ihnen die aktuellen Funktions-Updates zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1080746).

Eine Zusammenfassung sämtlicher Informationen finden Sie auf www.datev.de/softwareauslieferungInfos, wann die DVD an Sie verschickt wurde, finden Sie im DATEV Arbeitsplatz unter Serviceanwendungen | Versandstatus (Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1020609).

Eine Zusammenfassung sämtlicher Informationen finden Sie auf
www.datev.de/softwareauslieferung

Wann die DVD an Sie verschickt wurde, finden Sie im DATEV Arbeitsplatz unter Serviceanwendungen | Versandstatus (Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1020609).

Installations-Hotline Programme 13.1

Für Kanzleien: Tel. +49 911 319-37727
Für Unternehmen: Tel. +49 911 319-37617

Servicezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 18.00 Uhr   
am Wochenende siehe unter www.datev.de/service-wochenende       

Telefonische und schriftliche Anfragen werden gemäß Servicevereinbarung berechnet.