Label Digitale DATEV-Kanzlei - 6. Oktober 2022

Neue Kriterien für das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2023

Das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2023 wird ab Mitte Januar neu vergeben. Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner bei DATEV. Sie werden mit Ihnen das DATEV Digitalisierungs-Cockpit durchlaufen und prüfen, ob Sie die Kriterien für das Label Digitale DATEV-Kanzlei erfüllen.

Die Auszeichnung wurde im März 2019 erstmals verliehen. Das Label macht die digitale Kompetenz der Kanzlei bei Mandantinnen und Mandanten und Nachwuchskräften sichtbar und unterstützt die Positionierung der Kanzlei am Markt. Das Label hat sich zu einem beliebten Distinktionsmerkmal für digital arbeitende Kanzleien entwickelt, die mit der Auszeichnung ihre digitale Kompetenz nach außen tragen und sich so von anderen absetzen wollen. DATEV-Mitglieder, die mit dem DATEV Digitalisierungs-Cockpit digitalisierte Kanzleiprozesse nachweisen können, dürfen das Label führen. Diese erforderlichen Werte werden jährlich neu fixiert.

Die Kriterien für 2023

Um das Label 2023 führen zu dürfen, sind die folgenden Kennzahlen ausschlaggebend:

Bereich Rechnungswesen

  • Digitalisierungsquote Primanotabuchungen (ehemalige Digitalisierungsquote gesamt): 75% (erhöht um 5 Prozentpunkte)
  • Digitalisierungsquote Bank: 70% (unverändert)
  • Anteil Mandanten mit digitalen Belegen: 40% (unverändert)

Bereich Personalwirtschaft

  • Digitalisierungsquote Bewegungsdaten: 10% (unverändert)
  • NEU: Anteil Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen: 5%

Bereich Steuern

  • Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen ESt-Belegen: 5% (unverändert)

Zusätzliche Voraussetzungen: Sie haben Ihr Kanzleiprofil auf DATEV SmartExperts veröffentlicht und beziehen Ihre DATEV-Rechnung elektronisch.

Hinweis: Die Kennzahlen sind mit der DATEV Digitalisierungs-Cockpit Version 3.6 ab Anfang November 2022 überprüfbar.

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