- 9. Oktober 2019

Neue Kriterien für das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2020

Das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2020 wird ab Mitte Januar durch den zuständigen DATEV-Kundenverantwortlichen neu vergeben.

Die Auszeichnung wurde im März 2019 erstmals verliehen. Das Label macht die digitale Kompetenz der Kanzlei bei Mandanten und Nachwuchskräften sichtbar und unterstützt die Positionierung der Kanzlei am Markt. DATEV-Mitglieder, die mit dem DATEVDigitalisierungs-Cockpit digitalisierte Kanzleiprozesse nachweisen können, dürfen das Label führen. Diese erforderlichen Werte werden jährlich neu fixiert.

Die neuen Kriterien

Um das Label führen zu dürfen, sind die gleichen Kennzahlen wie im Jahr 2019 ausschlaggebend: Digitalisierungsquote gesamt, Digitalisierungsquote Bank, Anteil Mandanten mi digitalen Belegen, Anzahl Abrechnungen pro Stunde, DigitalisierungsquoteBewegungsdaten. Angehoben werden die Schwellenwerte für die Digitalisierungsquote Gesamt auf mindestens 65% sowie der Anteil Mandanten mit digitalen Belegen auf mindestens 40%. Zusätzlich muss ein veröffentlichtes Profil auf DATEVSmartExperts vorhanden sein.

Digitale DATEV-Kanzlei 2020

Kanzleien, die die aktualisierten Werte für das Jahr 2020 erreichen, erhalten das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2020 ab Januar automatisch von DATEV und können damit werben. Bei Fragen und bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen zur Digitalisierung der Arbeitsprozesse unterstützt der kundenverantwortliche Mitarbeiter. DATEV empfiehlt ihren Mitgliedern Kanzleiprozesse weiterhin zu digitalisieren und zu prüfen, ob sie die erweiterten Anforderungen erfüllen.Kanzleien, die die Auszeichnung bereits erworben haben, können das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2019 auch in den Folgejahren weiterführen.

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