Wir werden 50 +++ Datenschutz bei DATEV +++ Mobile Arbeitszeiterfassung
Wir werden 50
Vor einem halben Jahrhundert gründete Dr. Heinz Sebiger die DATEV. Seitdem ist viel passiert. Grund genug, das Jubiläum gebührend zu feiern und gemeinsam mit Ihnen zu begehen. Bis zum eigentlichen Wiegenfest heißt es, sich noch bis zum 14. Februar zu gedulden.
Wir verkürzen daher schon einmal die Wartezeit, indem wir mit Ihnen unsere Jubiläums-Microsite teilen wollen. Übers Jubiläumsjahr können Sie in die DATEV-Geschichte eintauchen, Geschichten von DATEV-Mitgliedern und -Mitarbeitern lesen oder auch im Video verfolgen. Und natürlich freuen wir uns darüber, wenn Sie Ihre ganz persönliche Geschichte mit uns teilen. So viel Einsatz wird auch belohnt.
Schauen Sie vorbei und feiern Sie mit uns: www.50jahre-datev.de
Datenschutz bei DATEV
Für DATEV als berufsständischen Datenverarbeitungsdienstleister haben Datensicherheit und Datenschutz oberste Priorität und sind von grundlegender Bedeutung. Daher hält DATEV auch außergewöhnlich hohe Standards ein. Wer Daten zur Verarbeitung weitergibt (Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG), ist gesetzlich verpflichtet, seinen Dienstleister vor der Auftragsvergabe und danach regelmäßig zu kontrollieren. Seit August 2006 beauftragt DATEV die Zertifizierungsgesellschaft DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen mit jährlichen freiwilligen Datenschutzauditierungen nach § 9a BDSG. Für die jüngste Überprüfung hat die DQS GmbH die zentralen Standorte in Nürnberg und ausgewählte DATEV-Niederlassungen durchleuchtet. Das im Oktober 2015 ausgestellte Zertifikat bescheinigt DATEV erneut die uneingeschränkte Datenschutzkonformität sowie die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Das Zertifikat ist drei Jahre gültig und dient den Mitgliedern als Kontrollnachweis gegenüber Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden.
Zertifikat und weitere Informationen: www.datev.de/datenschutz
Mobile Arbeitszeiterfassung
Seit Oktober ist das Software-Unternehmen 123erfasst.de neuer Software-Partner der DATEV. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis einer praxiserprobten Schnittstelle zwischen der 123erfasst.de-Software zur mobilen Zeiterfassung und den DATEV-Lohnprogrammen.
Die Programmverbindung stellt eine reibungslose Übergabe der auf Baustellen per App erfassten Arbeitsstunden in die DATEV-Abrechnungs-Software sicher und ermöglicht dem Bauunternehmer so ein integriertes Arbeiten. Die aufwendige Handhabung von Stundenzetteln auf Baustellen entfällt. Durch den verbesserten digitalen Belegfluss werden fehleranfällige und zeitaufwändige Doppelerfassungen vermieden. Kombiniert mit dem DATEV-Branchenpaket Bau und Handwerk ermöglicht die taggenaue Arbeitszeiterfassung eine optimierte Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes. Und das unabhängig davon, ob die Baulohnabrechnung und Finanzbuchführung als Dienstleistungen des Steuerberaters oder direkt im Bauunternehmen erstellt werden. Die Lösung 123erfasst.de richtet sich in erster Linie an Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes und ist eine Ergänzung der bewährten Partnerschaften mit den Zeitwirtschaftsanbietern ATOSS, ISGUS und tisoware.