- 30. Januar 2014

Nachrichten aus der Genossenschaft

Ab in den Unruhestand +++ Datability +++ So geht’s mit DATEV und Kammern

Ab in den Unruhestand

Wechsel im DATEV-Vorstand

Ab in den Unruhestand

„In Rente gehe ich noch lange nicht“, lacht DATEV-Vorstand Michael Leisten­schneider, denn für das Rentner­dasein fühle er sich noch viel zu jung. Im Sommer wurde er 60 Jahre alt. Die Ver­antwortung für die Bereiche Finanzen und Einkauf hat Michael Leisten­schneider zum Jahresende 2013 an seinen Vorstands­kollegen Dr. Robert Mayr abgegeben. Seit 1994 gehörte Michael Leisten­schneider dem DATEV-Vorstand an. In dieser Zeit ist viel passiert: der Übergang von der DOS- über die Windows-Welt in die Internet-Ära, der Jahrtausendwechsel und die Euro-Umstellung. Auch die Bauprojekte DATEV IV und den IT-Campus hat er mitgeplant und -entschieden. „Angesichts des unweigerlich notwendigen Generationswechsels im Vorstand habe ich schon vor längerer Zeit dem Aufsichtsrat signalisiert, dass ich selbst nicht bis zum Rentenalter warten und so einen sukzessiven Generationsübergang im Vorstand ermöglichen möchte“, so Leistenschneider, der über mangelnde Beschäftigung nicht klagt. „Einen Teil meiner freiwerdenden Zeit werde ich dazu verwenden, mein Engagament für den Berufsstand weiter zu intensivieren.“ Unter anderem übt er im Saarland sein Amt als Erster Vizepräsident und Vertreter des Präsidenten in der Steuerberaterkammer aus und setzt sich als Vorstandsmitglied des Wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater für den Berufsstand ein.

Wir danken Michael Leistenschneider für sein unermüdliches Engagement und wünschen dem Musikbegeisterten für seine Zukunft weiterhin alles Gute, Gesundheit sowie ganz viel Energie und Leidenschaft.

Datability

CeBIT 2014 vom 10. bis 14. März in Hannover

Datability

Die CeBIT als weltweit wichtigste Veranstaltung der IT-Branche geht am 10. März mit dem Top-Thema Datability an den Start. Der Begriff ist ein Kunstwort, das den Begriff Big Data und die Fähigkeit (ability), damit umzugehen, beschreibt. Bis einschließlich 14. März können sich Businesskunden über dieses Trendthema informieren. Gerade durch die fortschreitende Digitalisierung entstehen riesige Datenmengen, die nicht nur sinnvoll genutzt, sondern auch verantwortungsvoll geschützt werden müssen. Dadurch spielen Fragen der IT-Sicherheit eine zentrale Rolle. Auch aus Sicht von DATEV hat Big Data großes Potenzial, das es sinnvoll und sorgfältig zu erschließen gilt. Durch die Analyse und Verknüpfung von großen, heterogen strukturierten Datenmengen lassen sich Zusammenhänge und Erkenntnisse ableiten, die sich für informationstechnische Verbesserungen, betriebswirtschaftliche Empfehlungen oder Wissens- und Informationsmanagement verwenden lassen. Darüber hinaus bietet die CeBIT wieder Gelegenheit, sich über den aktuellen Entwicklungsstand zu informieren. Besuchen Sie den DATEV-Messestand in Halle 2.

Weitere Infos unter www.datev.de/cebit.

So geht’s mit DATEV und Kammern

Vorausgefüllte Steuererklärung

So geht’s mit DATEV und Kammern

Mit Einführung der sogenannten Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) können Sie die bei der Finanzverwaltung elektronisch vorliegenden steuerrelevanten Daten abrufen, prüfen und anschließend automatisiert in die Einkommensteuererklärung übernehmen. Für die Berechtigung auf den Zugriff der Mandantensteuerdaten stellt die jeweilige Steuerberaterkammer seit Anfang 2014 eine Vollmachtsdatenbank zur Verfügung, in der die von den Mandanten unterschriebene Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen elektronisch eingestellt, verwaltet und an die Finanzverwaltung übermittelt wird. DATEV unterstützt Sie rund um die Prozesse zur Vollmachtsdatenbank und VaSt.

Sobald die Finanzverwaltung von der unterschriebenen Vollmacht Kenntnis genommen hat, schreibt diese den Mandanten an und gibt ihm die Möglichkeit, dem Datenzugriff zu widersprechen. Geht innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch beim Finanzamt ein, werden die Daten freigeschaltet. Für die Übermittlung der Vollmachten aus der Vollmachtsdatenbank an die Finanzverwaltung bis zur Datenfreischaltung dauert es 37 Tage, inklusive aller Postlaufzeiten. Der Abruf der Daten erfolgt in DATEV Einkommensteuer classic/comfort über den Dialog „Mandant | Daten holen | E-Steuerdaten (VaSt) abfragen“.

Die Authentifizierung erfolgt durch eine bei DATEV identifizierte DATEV SmartCard classic für Berufsträger bzw. einen DATEV mIDentity für Berufsträger (vorausgesetzt, Ihre Kammer unterstützt die Karten) oder einen Kammermitgliedsausweis. Sofern Sie für Ihre Mitarbeiter eine Untervollmacht eingerichtet haben, können sich diese mit einer DATEV SmartCard classic bzw. mit einem DATEV mIDentity authentifizieren und selbstständig die E-Steuerdaten abrufen.

Nach erfolgtem Abruf wird ein Übernahmeprotokoll angezeigt und die E-Steuerdaten können nach Prüfung in die entsprechenden Formularfelder übernommen werden. Haben Sie Ihren Mandanten über DATEV Steuerkonto online pro bei der Finanzverwaltung registriert, können über die neue Funktion „E-Steuerdaten (VaSt) abfragen“ auch Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) übernommen werden. Nach wie vor steht die Beratungsleistung im Vordergrund, denn vorausgefüllt heißt noch lange nicht, dass die Steuererklärung damit auch komplett oder richtig ausgefüllt ist. Weisen Sie Ihre Mandanten darauf hin, dass die Wertigkeit Ihrer Beratungsleistung durch den neuen Informationsservice seitens der Finanzverwaltung keineswegs geringer wird. DATEV unterstützt Sie dabei mit individualisierbaren E-Print-Angeboten.

MEHR DAZU

in der Informations-Datenbank (Dok.-Nr. 1080498) und unter www.datev.de/esteuern

Die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (Dok.-Nr. 1070515)