NACHDIGAL - 23. November 2020

Nachreichung digitaler Anlagen

Digitale Belegnachreichung jetzt in allen Bundesländern möglich.

Im September 2020 wurde erstmals die Möglichkeit der Nachreichung digitaler Anlagen an die Finanzverwaltung in Bayern realisiert. Ab sofort können Sie Belege in allen Bundesländern digital an das Finanzamt übermitteln.

Die Belegnachreichung rufen Sie aus dem Steuerprogramm unter Mandant | Kommunikation mit Finanzverwaltung | Belegnachreichung oder im DATEV Arbeitsplatz auf. Dort zum Beispiel in der Geschäftsfeldübersicht „Elektronische Übermittlung“ über den Link „Belegnachreichung“ in den kontextbezogenen Links.

Desweiteren wird die Nachreichung digitaler Anlagen in der Sonstigen Nachricht, dem elektronischen Einspruch und dem elektronischen Anpassungsantrag unterstützt.

Die Funktionalität ist eine Leistung im Prozess DATEV E-Steuern und wird nicht gesondert berechnet.