ELSTER-Verfahren - 23. April 2015

Mit und ohne komprimierter Erklärung

Unternehmensteuererklärungen sowie Einkommensteuererklärungen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit ab Veranlagungs- beziehungsweise Feststellungszeitraum 2011 müssen verpflichtend elektronisch eingereicht werden.

Mit ELSTER bietet die Finanzverwaltung seit 1999 zwei Verfahren an, mit denen Steuererklärungs- und -voranmeldungsdaten elektronisch an die deutsche Finanzverwaltung übermittelt werden können:

  • ELSTER mit Einreichen der komprimierten Erklärung (nur möglich für ESt-, GewSt-, USt-Erklärungen):
    Bei diesem Verfahren muss zusätzlich zur elektronischen Übermittlung die vom Mandanten unterschriebene komprimierte Erklärung bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
  • ELSTER ohne Einreichen der komprimierten Erklärung (möglich für alle Steuererklärungen):
    Bei diesem Verfahren wird die Steuererklärung ausschließlich elek­tronisch übermittelt („elektronisches Authentifizierungsverfahren“).

Unterschiedliche Schritte im DATEV-Steuerprogramm

ELSTER mit komprimierter Erklärung:

Aktivieren Sie im Kopf­be­reich des Er­fas­sungs­for­mulars des Man­tel­­bo­gens ESt 1 A das Kon­troll­kästchen „Elek­tro­nische Daten­über­mitt­lung an das Fi­nanz­amt“.
Hinweis: Bei diesem Ver­fah­ren kann der Sach­be­ar­bei­ter in der Fi­nanz­ver­wal­tung erst dann auf die elek­tro­nisch über­mit­tel­ten Daten zu­grei­fen, wenn ihm die vom Man­dan­ten unter­schrie­bene kom­pri­mierte Erklärung vorliegt.

ELSTER ohne komprimierte Erklärung:

Aktivieren Sie im Kopfbereich des Er­fas­sungs­formulars des Mantel­bogens ESt 1 A die Kontroll­käst­chen „Elek­tro­nische Daten­über­mitt­lung an das Fi­nanz­amt“ und „ohne Ein­rei­chung der kom­pri­mier­ten Er­klä­rung (Au­then­ti­fi­zie­rungs­ver­fahren)“ und „ohne Ein­rei­chung“ be­zie­hungs­weise „mit Ein­rei­chung“ von Belegen.
Sie können diese Einstellungen auch unter „Extras | Einstellungen“ auf der Registerkarte „Elektronische Datenübermittlung“ vorbelegen. Dann werden diese Angaben bei der Neuanlage von Datenbeständen automatisch berücksichtigt.

Übersicht Elektronische Übermittlung im DATEV Arbeitsplatz pro

Mithilfe der Übersicht „Elektronische Übermittlung“ im DATEV ­Arbeitsplatz pro können Sie prüfen, ob eine übermittelte Steuererklärung in der Finanzverwaltung eingegangen ist und mit welchem ­ELSTER-Verfahren Sie die Steuererklärung übermittelt haben.

MEHR DAZU

MEHR DAZU

Datenübermittlung – Steuer­er­klärung – Über­sicht, Info-Daten­bank (Dok.-Nr. 1030518)

Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2013 (Dok.-Nr. 1080494)

Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2014 (Dok.-Nr. 1080621)

Prüfen des Eingangs der elektronisch übermittelten Steuererklärung in der Finanzverwaltung (Dok.-Nr. 1070420)

Elektronische Steuererklärung mit Authentifizierung: Informationen, Ver­fah­rens­ver­gleich und Steuerarten (Dok.-Nr. 1034534)