- 15. Dezember 2014

Mindestlohn

In gut zwei Wochen ist es so weit: Der Mindestlohn wird flächendeckend eingeführt. In Politik und Gesellschaft wurde darüber lange und ausgiebig diskutiert. Dass die Gesetzesänderungen auch Auswirkungen auf die Steuerberatung haben werden, blieb lange ein wenig beachteter Aspekt in den Debatten um den Mindestlohn. In unserer Gruppe ‚DATEV verbindet‘ bei XING haben wir über…

Ab Januar kommt der Mindestlohn. Im Bereich der Minijobber etwa sehen sich Arbeitgeber schon seit August mit umfangreichen Aufzeichnungspflichten konfrontiert und müssen sich mit bestehenden Unklarheiten hinsichtlich der korrekten Umsetzung auseinandersetzen. Die ersten Fragen in der Diskussion drehten sich dann auch genau um diese Aufzeichnungspflichten, denen Ihre Mandanten seit geraumer Zeit nachkommen müssen. Reicht eine Belehrung zum Thema aus? Wie verhält es sich mit der Nichteinbeziehung von Sachbezügen? Ist eine zweijährige Aufbewahrungspflicht unlogisch und wäre nicht eine normale Aufbewahrungspflicht einleuchtender? Fragen über Fragen und zumindest bei der Frage nach den Sachbezügen hat sich gezeigt, dass das Mindestlohngesetz keine expliziten Bestimmungen enthält, wonach der Mindestlohn in Geld ausgezahlt werden muss.

Mindestlohn im Jahreswechsel

Mit Sicherheit ist der Mindestlohn eines der wichtigeren Themen zum Jahreswechsel. So hat Alexander Trappe zunächst auch auf die Angebote verwiesen, die wir von DATEV auf unserer Homepage für unsere Mitglieder bereitgestellt haben. Gerne gebe ich diese hier auch noch mal weiter.

Hier finden Sie eine eigene Seite zum Mindestlohn. Dort stellen wir Ihnen Musteranschreiben zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie Ihrer Informationspflicht genügen. Außerdem gibt es eine Checkliste zum Mindestlohn. Diese können Sie oder Ihre Mandanten verwenden, um schrittweise durch die eventuellen Anpassungsmaßnahmen zu gehen, die vor der Januar-Abrechnung anfallen werden. Auch auf dieser Seite zu finden: unser Seminarangebot zum Thema. Da für Minijobber, kurzfristig Beschäftigte und Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen künftig der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren sind, stellen wir Ihnen dort auch eine Vorlage zur Arbeitszeit-Dokumentation zum Download bereit.

Im Raum steht nach wie vor die Frage, inwieweit Steuerberater zu diesem Thema beraten dürfen, ohne sich dem Vorwurf einer „unerlaubten Rechtsberatung“ ausgesetzt zu sehen. Diese Debatte wiederum stünde dann an der Schwelle zu einem möglichen weiteren Themenschwerpunkt, der Auftraggeberhaftung nämlich. Gerne können Sie die Diskussion in der Gruppe nachlesen und sich mit Ihren Kollegen und Kolleginnen zum Thema besprechen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Herrn Trappe und den zahlreichen Diskussionsteilnehmern für Ihre Beiträge bedanken.

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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