DATEV-Fachliteratur - 27. Oktober 2017

Mandanten-Info-Broschüre „Einführung des Transparenzregisters zum 01.10.2017“

Mit dem Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes (GWG) wird ein Transparenzregister eingeführt. Hier werden Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bei verdeckten Gesellschaftsstrukturen erfasst.

Ziel ist es, diejenigen natürlichen Personen zu erfassen, die wirtschaftlich hinter juristischen Personen, Trusts und bestimmten Treuhandgestaltungen stehen. Wirtschaftlich Berechtigter in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder Stimmrechte zu mehr als 25 % kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Die Meldepflicht gilt als erfüllt, wenn die Angaben bereits in einem anderen öffentlichen Register zugänglich sind, sich also beispielsweise im Handelsregister befinden. Informieren Sie Ihre Mandanten über die Neuerungen, damit Sie zusammen mit Ihrem Mandanten klären können, ob Handlungsbedarf besteht.

Top Features

  • Pflicht mit Einführung des Transparenzregisters: Angabe der wirtschaftlich Berechtigten im Gesellschafterkreis
  • Handlungsanforderungen an Geschäftsführer und Vorstände
  • Aufzeigen von Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

ET 10/2017

9 Seiten