Damit bevollmächtigte Steuerberater die Daten ihrer Mandanten in der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) abrufen können, stellt die Steuerberaterkammer seit Januar eine Vollmachtsdatenbank zur Verfügung. Die Finanzverwaltung hat dafür ein voll umfassendes, bundeseinheitliches Formular herausgegeben: die „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“.
Nur diese standardisierte, vom Mandanten unterschriebene Vollmacht kann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt werden. Sie ist die Voraussetzung, um die vorausgefüllte Steuererklärung zusammen mit der Vollmachtsdatenbank zu nutzen.
Mandanten ansprechen und Vollmachten einholen
Trotz des neuen Serviceangebots der Finanzverwaltung steht weiterhin die Beratung durch den Steuerberater im Vordergrund. Denn die vorausgefüllten Steuererklärungsdaten werden von Dritten nur geliefert und zum Abruf bereitgestellt. Fehlerfreiheit ist dabei nicht garantiert.
Machen Sie deshalb Ihren Mandanten klar, dass „vorausgefüllt“ nicht automatisch auch „komplett“ und „richtig“ bedeutet.
Die aktuelle Ausgabe des TRIALOG (Ausgabe 2/2014) beschäftigt sich im Beitrag „Vollmachtsdatenbank – Unterschrift für Transparenz“ mit dem Thema. Auch mit TRIALOG.tv können Sie Ihre Mandanten über Ihre Kanzleihomepage informieren.
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E-Print-Flyer „Vorausgefüllte Steuererklärung“ und E-Print-Kanzlei-Poster auf www.datev-e-print.de
Musterkampagne zum Einholen der Vollmacht auf www.datev.de/service | Service für Anwender | Office-Management | Fachthemen
Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen, Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1070515)
TRIALOG Ausgabe 2/2014 und TRIALOG.tv auf www.datev.de | Aktuelles | Kundenzeitschriften