Ein halbes Jahr GoBD - 1. Juli 2015

Läuft bei Ihnen?

Stellen Sie sich vor, es ist GoBD, und keiner geht hin. Sei es, weil Mandanten nicht auf Informationen zum Thema reagieren, die sie von ihren Beratern erhalten haben. Sei es, wegen der noch bestehenden Unsicherheiten in den Finanzämtern selbst oder auch wegen eventuell anstehender gerichtlicher Entscheidungen. Das sind zumindest Erfahrungen, die Kollegen von Ihnen zum Teil…

Sven Ott, der das aktuelle Schwerpunktthema als Moderator eingeleitet hat, beschreibt die Situation so: „Das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung enthalten nur wenige Vorgaben zu Form, Inhalt und Prüfbarkeit betrieblicher Buchführungsverfahren. Diese sind weitgehend ohne konkreten Bezug zur eingesetzten Buchführungstechnik formuliert und bedürfen sachkundiger Interpretation. Die Finanzverwaltung hat eigene Wünsche und Vorstellungen zum Einsatz computergestützter Buchführungssysteme in Form von Veröffentlichungen formuliert.“

Wegen der GoBD sei nun in vielen Fällen eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage notwendig geworden. „Diese Anpassungen“, so Sven Ott weiter, „sollten aber nicht vor dem Hintergrund einer Betriebsprüfung, sondern zur Optimierung der Unternehmensprozesse erfolgen.“ Folgende Fragen stünden demnach im Raum:

  • Wie werden oder wurden die Mandanten von Ihnen auf die in einem Unternehmen als GoBD-relevant angesehenen IT-Systeme (Zugriff auf Vorsysteme durch die Finanzverwaltung) informiert?
  • Welche Erfahrungen gibt es bei Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG, welche auch unter die Aufzeichnungspflichten der GoBD fallen?
  • Werden Ihre Mitarbeiter geschult, um zum Beispiel die verschärften Anforderungen an die Archivierung und die Unveränderbarkeit der Grundbuchaufzeichnungen zu erkennen und korrekt zu verfahren? (zum Beispiel Aufbewahrung von Fehlerprotokollen beim Einspielen von Fremddaten).

Die sich anschließende Diskussion hat bislang gezeigt, dass es mit der Alltagstauglichkeit einiger Inhalte der GoBD ein wenig hapert. Und das nicht nur bei der Diskussion, welche Kassen wie lange verwendet werden dürfen. Es steht die Frage im Raum, welche der Eckpunkte Sie als Berater umsetzen müssen, um sich und Ihre Mandanten nicht angreifbar zu machen. Gerne können Sie die Diskussion in der Gruppe nachlesen und sich und Ihre Erfahrungen einbringen.

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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