Seit 18. April 2013 gelten längere Zeiten für die RZ-Datenübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, der Sondervorauszahlung und der Zusammenfassenden Meldung: Dateneinreichungen für Umsatzsteuervoranmeldungen werden bis 23:00 Uhr berücksichtigt.
Seit 18. April 2013 gelten längere Zeiten für die RZ-Datenübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, der Sondervorauszahlung und der Zusammenfassenden Meldung: Dateneinreichungen für Umsatzsteuervoranmeldungen werden bis 23:00 Uhr berücksichtigt. Zudem finden Datenübermittlungen künftig auch an Sonn- und Feiertagen statt.
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Mehr zu den Übermittlungszeiten entnehmen Sie dem Datenfahrplan in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 0908200).