Fachliteratur - 25. Februar 2020

Kompaktwissen Neufassung der GoBD

Das Kompaktwissen informiert über die Anpassungen der GoBD, die durch die Digitalisierung erforderlich sind.

Das Bundesfinanzministerium hat im November 2019 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst. Hintergrund der Überarbeitung ist die fortschreitende Digitalisierung.

In der Neufassung sind insbesondere folgende Regelungen enthalten:

  • Anerkennung des Fotografierens von Belegen durch mobile Endgeräte (mobiles Scannen) im In- und Ausland
  • Erleichterung bei der Konvertierung aufbewahrungspflichtiger Dateien in Inhouse-Formate
  • Aufbewahrungspflicht bei sogenannten identischen Mehrstücken
  • Datenträgerbereitstellung bei Systemmigrationen und Auslagerungen
  • Fokussierung auf Einzelaufzeichnungspflichten und zur Zeitnähe bei der Erfassung von Geschäftsvorfällen

Im Kompaktwissen werden das entsprechende BMF-Schreiben vorgestellt und die Veränderungen gegenüber den vorherigen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung bei IT-Einsatz grundlegend aufgezeigt. Zudem werden die Änderungen der aktualisierten GoBD 2019 erläutert, die überwiegend aus Vereinfachungen beziehungsweise Erleichterungen für den Steuerpflichtigen bestehen.

Weitere Informationen

Stand: Februar 2020