Über DATEV Mitteilungen erhalten Sie Briefe und Kurznachrichten, die Sie bislang über den DATEV Briefkasten oder den DATEV-Hinweis erhalten haben.
Über DATEV Mitteilungen erhalten Sie Briefe und Kurznachrichten, die Sie bislang über den DATEV Briefkasten oder den DATEV-Hinweis erhalten haben.
Wenn Sie DATEV Mitteilungen zum ersten Mal aufgerufen haben, erhalten Sie keine Briefe und Kurznachrichten mehr über den DATEV Briefkasten oder den DATEV-Hinweis. Zudem werden Ihnen als Zusatzservice Meldungen der RZ-Kommunikation und anderer DATEV-Programme in der Mitteilungsübersicht von DATEV Mitteilungen angezeigt.
Vorteile, wenn Sie DATEV Mitteilungen nutzen:
- Nachrichten von DATEV werden automatisch zugestellt. Damit entfällt der aktive Abruf von Nachrichten wie beim DATEV Briefkasten.
- Eingehende Mitteilungen werden angezeigt. Sie kennen diese Funktion sicher aus E-Mail-Anwendungen. Eingehende Mitteilungen (etwa Antworten der DATEV auf Ihre Servicekontakt-Anfrage) werden Ihnen rechts unten am Bildschirm mit einer Kurzbeschreibung eingeblendet.
- Sie werden nur auf die Informationen hingewiesen, für die Sie eine Signalisierung möchten.
- Bei Bedarf öffnet sich eine signalisierte Nachricht sofort.
- Sie haben aktuelle DATEV Mitteilungen in der Übersicht immer im Blick.
- Archivieren Sie DATEV Briefkastenbriefe einfach und übersichtlich direkt aus DATEV Mitteilungen heraus.
DATEV Mitteilungen werden – unter anderem aufgrund des besseren Datenschutzes im Vergleich zu einer E-Mail – langfristig als der zentrale Kommunikationsweg von DATEV für Serviceinformationen genutzt. Deshalb verschicken wir Servicebriefe (z.B. Informationen zu gesetzlichen Änderungen) schrittweise vorrangig über DATEV Mitteilungen statt per E-Mail.
DATEV Mitteilungen ist ein Informationskanal von DATEV zum Kunden. Nachrichten an DATEV schicken Sie bitte wie bisher z.B. über den Servicekontakt pro.