Leistungsverbund und mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft - 31. März 2019

Klicken statt schicken

Kanzleien können schon bei Anlage einer mandantengenutzten Beraternummer einrichten, ob der Mandant vertriebliche Informationen oder Rechnungen direkt von DATEV erhalten soll.

Für Kanzleien, die Mandanten im Leistungsverbund oder im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft betreuen wollen, fällt ab sofort manueller Aufwand weg.

DATEV bietet die Möglichkeit, die von der Kanzlei gewünschte Abwicklungsform zwischen Mandant und DATEV digital einzurichten; entweder während der Anlage über den DATEV-Shop oder in den Service-Anwendungen – einfach per Klick.

Entscheidet sich die Kanzlei bei der Anlage der mandantengenutzten Beraternummerbeispielweise für das mitgliedsgebundeneMandantengeschäft, wird dies umgehend im System hinterlegt und der Mandant erhält eine Willkommens-E-Mail mit Informationen über die Geschäftsbeziehung zwischen dem Mandanten und DATEV.

Wenn die Kanzlei die Beraternummer im Leistungsverbund anlegen möchte, kann sie wählen, ob der Mandant vertrieblich durch DATEV betreut werden soll. In diesem Fall ist ein Haken bei Mandantenbetreuungsvereinbarung (MBV) zu setzen. Dadurch wird der Mandant mit der Zustimmung angelegt.

Bisher mussten Kanzleien ein PDF-Formular ausfüllen und per Post an DATEV senden. Dieser manuelle Aufwand fällt damit weg.