- 23. Februar 2011

Kleine Ursache, große Wirkung

Zugegeben, das Thema hat nicht direkt etwas mit der CeBIT zu tun … Aber wenn wir schon ein Blog haben, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Sie nochmal auf dieses aktuelle Thema hinzuweisen. Es geht um die fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010.

Vor einigen Tagen haben wir Sie auf unserer Webseite schon auf die „Mögliche Falle für die Einkommensteuererklärung“ hingewiesen. Nun greifen verschiedene Zeitungen das Thema auf und berichten über die kleine Ursache (Unklarheit darüber, wie die Zeilen 24 bis 26 der Lohnsteuerbescheinigung auszufüllen sind) und deren große Wirkung (ein zu hoher Steuerbescheid für Tausende Arbeitnehmer). Hier ein Überblick:

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt, dass „zigtausenden Arbeitnehmern“ ein zu hoher Steuerbescheid für 2010 drohe und lässt einen DATEV-Sprecher zu Wort kommen:

Die Gesellschaften wie Datev und SAP, die für die Arbeitgeber die Programme für das Ausfüllen der Entgeltbescheide schreiben, verweisen auf die Vorgaben der Finanzverwaltung. Es sei nur um den Arbeitnehmerbeitrag gegangen. „Es gab keine Unklarheit, kein Interpretationsbedürfnis“, sagte der Datev-Sprecher. Alle Anwender hätten die Vorgabe auch gleich verstanden, hätten daher in den entscheidenden Zeilen 25 und 26 nur den Arbeitnehmeranteil bescheinigt. Doch weil die Finanzverwaltung in ihren Programmen den Arbeitgeberanteil nochmals abzieht, wird damit der Vorsorgeaufwand im Ergebnis zu niedrig ausfallen.

Die Süddeutsche Zeitung weist auf den hohen Aufwand hin, der den Arbeitgebern durch die nötigen Korrekturen entstehen könnte, gibt aber auch die Ansicht der Finanzverwaltung wider, nach der die Softwareunternehmen die Vorgaben falsch verstanden hätten. Das lapidare Fazit der SZ:

Dem Steuerzahler kann die Debatte um die Schuldfrage egal sein, er muss nun seinen Bescheid prüfen.

Auch Focus online schildert, wie es zu den fehlerhaften Bescheinigungen kam und berichtet von einer weiteren Hilfestellung:

Manche Software-Hersteller [soll heißen: DATEV; Anm. CB] stellten ihren Kunden nun auch Musterschreiben für Mitarbeiter aus. Dort ist erklärt, worauf zu achten ist, wenn die Betroffenen demnächst ihre Steuererklärung machen wollen, aber keine korrigierte Bescheinigung des Arbeitgebers vorweisen können. Für die Steuerbescheinigungen 2011 hätten die Entwickler die Software bereits geändert, versicherte eine Datev-Sprecherin.

Noch ausführlicher inklusive Rechenbeispielen geht übrigens dieser Beitrag von Focus online auf das Thema ein: Tückische Steuerfalle umgehen.

Es gibt natürlich auch Kommentare zum Thema, sei es in Foren und Blogs oder in Zeitungen. Hier etwa der Kommentar der Neuen Westfälischen, für die eine Lehre aus dem Fall ist, bei der Steuererklärung professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen:

Wie kann es sein, dass das Finanzministerium ein Jahr nachdem ein neues Gesetz bekannt ist den Produzenten von EDV-Programmen Vorgaben macht, die bei den Steuerbürgern zu großer Verunsicherung und womöglich finanziellen Verlusten führen? Wieso fühlt sich das Ministerium erst dann bemüßigt, einen – nebenbei gesagt, ebenfalls schwer verständlichen – Hinweis ins Internet zu stellen? Das hat mit Transparenz aber auch gar nichts zu tun. Was bleibt, ist ein Gefühl der Ohnmacht. Ohne professionelle Hilfe und Unterstützung ist der deutsche Steuerbürger dem Finanzamt auf Treu und Glauben ausgeliefert – offenbar mit ungewissem Ausgang.

Bildnachweis: Jetti Kuhlemann / www.pixelio.de

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Christian Buggisch

Leiter Corporate Content & Media

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