- 26. März 2014

Jahresabschluss einer GmbH

Die Jahresabschluss-Saison und somit die heiße Zeit für die Kanzleien ist im vollem Gange. Insbesondere bei der Abschlusserstellung für GmbHs gilt es für 2013 wieder, fachliche und gesetzliche Neuregelungen zu beachten und diese korrekt umzusetzen. Dazu habe ich mich mit dem Steuerberater Sven Bräuer, Partner der euprax Perchtold & Partner Steuerberatersozietät in München, unterhalten, der uns…

Welche Themen sind bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2013 von besonderer Relevanz?

Die ganz großen Änderungen, wie durch das BilMoG im Jahr 2010, sind für das Abschlussjahr 2013 nicht zu verzeichnen. Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung bemühen sich jedoch redlich die unterschiedlichen Ausrichtungen von Handelsbilanz und Steuerbilanz zu untermauern, um die Bearbeitung nicht trist und wiederkehrend erscheinen zu lassen. So zum Beispiel mit der Deckelung der steuerlichen Rückstellungen gem. R 6.11 Abs. 3 EStR durch die EStÄR 2012 sowie der Einführung der § 4f und § 5 Abs. 7 EStG durch das AIFM-Umsetzungsgesetz. Über alle dem schwebt die unausweichliche Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz – es wird also nicht langweilig.

Muss ich mein Buchungsverhalten bedingt durch die erstmalig verpflichtende Abgabe der E-Bilanz wirklich ändern?

Aus meiner Sicht gibt es zwei Aspekte die darüber entscheiden. Zum einen die strategische Ausrichtung für die E-Bilanz (Maximal-/Minimalstrategie) und zum anderen die betriebliche Organisation. Kanzleien und Unternehmen, die nah am DATEV-Standardkontenrahmen (Taxonomie konform) buchen und die Minimalstrategie wählen, also Auffangposten nutzen und auf freiwillige Angaben verzichten, können mit einem nahezu unveränderten Buchungsverhalten auskommen. Ist die Maximalstrategie für die E-Bilanz gewünscht und werden zudem sehr viele individuelle Konten bebucht, so wird unweigerlich das Buchungsverhalten angepasst werden müssen. Es ist auf jeden Fall ratsam das Buchungsverhalten zu überdenken und zur Steigerung der Effizienz kanzleiweit zu vereinheitlichen. Dies spart unterm Strich viel Zeit, steigert die Qualität und minimiert die Kosten.

Welche Vereinfachungen ergeben sich für meine Kanzlei durch die größenabhängigen Erleichterungen des MicroBilG?

Durch das MicroBilG wurden die Kleinstkapitalgesellschaften i.S. § 276a HGB als Untergruppe der kleinen Kapitalgesellschaften geschaffen. Kleinstkapitalgesellschaften haben die Möglichkeit eine verkürzte Bilanz und GuV aufzustellen und gänzlich auf einen Anhang zu verzichten, wenn bestimmte Angaben unterhalb der Bilanz gemacht werden. Des Weiteren haben diese Gesellschaften die Möglichkeit ihre Offenlegungspflicht durch die Hinterlegung der verkürzten Bilanz samt der notwendigen Angaben unter der Bilanz zu erfüllen.

Die ersten Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die Aufstellung in der Mehrzahl der Fälle nach den Kriterien für die kleine Kapitalgesellschaft erfolgt (Bilanz, GuV, Anhang) und lediglich für die Offenlegung (Hinterlegung) auf die Erleichterungen durch das  MicroBilG zurückgegriffen wird.

Welche Vorteile ergeben sich für die Kanzlei, wenn den Mitarbeitern der Abschluss leicht von der Hand geht?

Keiner kann nur von schönen und richtigen Jahresabschlüssen leben. Letztendlich muss unterm Strich noch etwas übrig bleiben. Hierbei spielt letztlich die Software eine ganz  entscheidende Rolle. Bei richtiger Handhabe und effizienter Nutzung der verschiedenen Programmfunktionalitäten lassen sich viele Arbeitsschritte zeitsparend bearbeiten. Nebenbei kann durch die Vereinheitlichung und Straffung von Prozessen auch eine Steigerung der Qualität erreicht werden.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie hier. Ihre Fragen zum Seminar richten Sie gerne an jahresabschluss-gmbh@datev.de.

Zur Autorin

AS
Angela Schwemmer

Angela Schwemmer hat nach dem Abitur zunächst einige Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet bevor sie sich für ein Studium der Sozialökonomik entschieden hat. Seit ihrem Abschluss ist sie bei DATEV im Bereich der Seminarorganisation tätig. Ihr Aufgabenfeld ist die Konzeption, Organisation und Vermarktung von Präsenzseminaren. Und eben darüber berichtet sie auch von Zeit zu Zeit im DATEV-Blog.

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