Er ist da! Der Sommer! Temperaturen jenseits der 30°C und schon beschäftigen uns neue schwierige Fragen: Freibad oder Baggersee? Vanille- oder Erdbeereis? Anzug oder kurze Hose? Wie viel Haut darf man in der Kanzlei und im Büro zeigen und welche Überraschungen kommen dabei eventuell zum Vorschein?
Dos und Don’ts
Es ist jedes Jahr eine Herausforderung: Der Spagat zwischen luftiger Kleidung und einem professionellen bürotauglichen Outfit. Bei der Wahl des passenden Schuhwerks sollten Flip-Flops und Badelatschen eher gemieden werden. Und bekanntlich sind Sandalen mit Tennissocken nicht unbedingt das stylische Highlight der Saison. Beim Beinkleid sind sich die Herren uneins. In kurzer Hose ins Büro? Für viele ein absolutes No-Go. Knigge empfiehlt eine etwas weiter geschnittene Hose aus Sommerwolle, dünner Baumwolle oder luftigem Leinenstoff. Aber bitte nicht mit Muskel-Shirts kombinieren. Für Damen gilt: Die bauchfreien Oberteile sollten im Schrank bleiben. Etuikleider, Kleider mit Strickjacken und leichte Blazer machen da einen besseren Eindruck. Außerdem sollte der Rock frühestens eine Handbreit über dem Knie enden. Die Moderatoren unserer XING-Gruppe „DATEV verbindet“ sehen das Ganze gelassen. In der Kanzlei von Evelyn Oettinger darf jeder kommen, wie er mag. „Wir sitzen bei 36 Grad durchaus in hübschen kurzen Shorts und mit knappen T-Shirts rum. Ich selbst wahre etwas die Contenance und abhängig davon, welche Termine ich habe, bleiben die Shorts zu Hause“. Auch bei Wolfram Jaschke gibt es keinen Dresscode. Seine Mitarbeiter sind „immer so angezogen, dass man sie auch den Mandanten zeigen kann“.
Der DATEV-Dresscode
Wir bei DATEV handhaben den Dresscode nach dem Prinzip der Selbstverantwortung: Wer keinen Kontakt zu Kunden oder externen Partnern hat, darf sich auch etwas lockerer kleiden. Er oder sie sollte sich dabei allerdings im Klaren darüber sein, welchen Eindruck das Outfit hinterlässt. Und für Veranstaltungen jeglicher Art haben wir einen aufschlussreichen Dresscode-Guide, mit Beispielen für sie und ihn.
Was ist mit Tattoos?
Eigentlich bereits in der Mitte der Gesellschaft angekommen, sorgen Tattoos immer noch bei vielen Menschen für Aufsehen. Das hängt natürlich ganz von Größe, Ort und Motiv der Tätowierung ab. Durch Sommerkleider oder kurze Hemden ist in der warmen Zeit oft mehr Haut sichtbar, als während des restlichen Jahres. Wie gehen Kanzleien damit um, wenn auf Frau Müllers Schulterblatt plötzlich ein großer roter Drache zum Vorschein kommt? „Das kommt im Zweifel auf das Tattoo an“, meint Wolfram Jaschke. Und Tattoos bei DATEV? „Das war ehrlich gesagt noch nie ein Thema bei uns“, so Prof. Christian Bär, Leiter des DATEV-Außendienstes. „Natürlich achten wir darauf, dass unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort beim Kunden einen guten Eindruck hinterlassen. Das betrifft zum Beispiel auch die Kleidung. Aber ich hatte noch nie den Fall, dass ich hätte entscheiden müssen, ob ein Tattoo oder Piercing ‚vorzeigbar‘ ist. Offenbar haben unsere Mitarbeiter selbst ein sehr gutes Gespür dafür, was im direkten Kundenkontakt angemessen ist und was nicht.“
Tattoos scheinen also längst kein Ausschlusskriterium mehr zu sein, auch bei unseren Azubis nicht. „Unsere Auszubildenden und Studenten überzeugen uns vor allem mit Leistung, Neugier und Begeisterung“ sagt Dr. Rico Winkels, Leiter Ausbildung und Duales Studium. „Tätowierungen oder Piercings stellen für uns als moderner Arbeitgeber kein Ausschlusskriterium dar. Allerdings sollte das Erscheinungsbild unserer Youngsters immer dem entsprechenden Aufgabengebiet angemessen sein. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob und wie viel Kundenkontakt unsere Auszubildenden und Studenten haben.“