Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz/PSD2 - 16. Juli 2019

HBCI PIN/TAN-Anwender müssen jetzt umsteigen

Wegen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) können wir das bestehende HBCI PIN/TAN-Verfahren in unseren Programmen künftig nicht mehr anbieten. Wer das Verfahren aktuell noch nutzt, muss bis spätestens 9. September 2019 handeln.

Kanzleien und Ihre Mandanten müssen bis zu diesem Termin auf ein alternatives Übermittlungsverfahren oder auf das neue PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) über finAPI umgestellt haben. Die technische Umstellung erfordert organisatorischen Vorlauf, deshalb gilt: Starten Sie jetzt mit den Vorbereitungen.

Alle Informationen zu den Vorarbeiten sowie Entscheidungshilfen und Checklisten für den Umstieg finden Sie hier: