Weiterbildung - 5. August 2019

Haftungsfalle Jahresabschluss: Vorbeugen statt haften

Mit einer vorausschauenden und langfristigen Bilanzpolitik beugen Sie Haftungsfällen vor. Kennen Sie die Rahmendaten der Bilanzierungsvorgaben?

Bei der Beratung krisengefährdeter Unternehmer ist höchste Vorsicht geboten. Aufgrund neuester Vorgaben haftet der Steuerberater, wenn er bei der Erstellung des Jahresabschlusses einen Insolvenzgrund erkennt, ihn für wahrscheinlich hält – und seinen Mandanten nicht darauf hinweist.

Alles Wichtige im neuen Fachseminar lernen

Mit einer vorausschauenden Bilanzierung bewahren Sie Ihr Mandat vor einem Insolvenzverfahren. Fehlerhafte Bilanzansätze oder unterlassene Aufklärungsgespräche können nämlich schnell zu unliebsamen Überraschungen führen. In unserem neuen Seminar „Haftungsfalle Jahresabschluss – Die Zeichen erkennen: vorbeugen statt haften“ erhalten Sie einen Überblick über die notwendigen betriebswirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen und deren Umsetzung in den DATEV-Programmen. Neben den Bilanzierungsvorgaben werden auch die betriebswirtschaftlichen Beratungsansätze sowie deren Auswirkungen auf das weitere Bilanzierungsgeschehen dargestellt.

Mehr zum Thema

Ausführliche Informationen zum Seminar finden Sie im DATEV-Shop. Hier können Sie sich auch direkt anmelden.