Rechtsprechung geändert - 12. April 2017

Häusliches Arbeitszimmer

Wenn mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, kann nun jede Person ihre entsprechenden Aufwendungen bis zu einer Obergrenze von jeweils 1.250 Euro steuerlich geltend machen. Prüfen Sie, ob Ihre Mandanten von der geänderten Rechtsprechung profitieren können.

Bisher durften Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur objektbezogen veranschlagt werden. Maximal 1.250 Euro konnten abgesetzt werden, unabhängig von der Zahl der Personen, die das Arbeitszimmer nutzen. Diesen Ansatz hat der BFH Ende 2016 zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.

Betroffene Mandanten recherchieren

Finden Sie heraus, ob Ihre Mandanten von dieser geänderten Rechtsprechung profitieren können: mit Hilfe des DATEV Daten-Analyse-Systems. Die passende Auswertung finden Sie dort seit 07. April 2017.

Wie Sie die neue Auswertung im Daten-Analyse-System einspielen, erfahren Sie in der Info-Datenbank im Dokument Nr.
1021455
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Möchten Sie bei einem dieser Mandanten dann Einspruch einlegen? Nutzen Sie dazu den Mustereinspruch in LEXinform (Dok.-Nr.
0922306
).