Mit der Jahreswechselversion 2015/2016 der DATEV-Programme werden die Datenaustauschformate DATEV- und ASCII-Format (Austausch von Buchungsstapeln) um ein Festschreibekennzeichen erweitert. Grund dafür sind die neuen Anforderungen der GoBD.
Damit werden die Anforderungen der GoBD hinsichtlich der Festschreibung und Unveränderbarkeit von Buchungsstapeln erfüllt. Es wird gewährleistet, dass ein Buchungsstapel, der in einem Rechnungswesen-Programm erfasst und festgeschrieben wurde, auch nach einem Datenaustausch (Export aus und Import in ein DATEV Rechnungswesen-Programm beziehungsweise Import von unveränderbaren Buchungen aus einem Fremdsystem) nicht mehr geändert werden kann.
Einstellung Postversandformat
Das DATEV-Postversandformat wird nicht mehr um das Festschreibekennzeichen erweitert. Dieses Datenaustauschformat wurde bereits vor mehreren Jahren durch das DATEV-Format ersetzt. Der Export von Postversanddateien aus den Rechnungswesen-, den Personalwirtschafts-Programmen sowie dem Programm Einkommensteuer Belegbuchung wird Ende 2016 (Jahreswechselversion 2016/2017) eingestellt. In den Programmen der Eigenorganisation ist der Export von Postversanddateien bis Mitte 2017 möglich. Der Import von Postversanddateien wird zum Jahreswechsel 2016/2017 eingestellt mit Ausnahme der Rechnungswesen-Programme. Hier ist der Import des Postversanddatenformats noch bis 31. Dezember 2017 (Jahreswechselversion 2017/2018) möglich. Sofern Sie Postversanddateien von einem Nicht-DATEV-Programm erhalten, empfehlen wir Ihnen, das Datenaustauschformat frühzeitig zu wechseln.
Umgang beim Datenimport
Ab dem Jahreswechsel 2015/2016 wird beim Import eines Buchungsstapels das jeweilige Datenformat auf das Festschreibekennzeichen geprüft. Bei den Formaten ohne Festschreibekennzeichen wird ein Programmhinweis ausgegeben, dass der Buchungsstapel nach den Anforderungen der GoBD festzuschreiben ist. Erfolgt die Verarbeitung des Stapels ohne Festschreibung, wird das im Programm protokolliert. Ab dem Jahreswechsel 2016/2017 werden alle Buchungsstapel ohne Festschreibekennzeichen nach der Verarbeitung automatisch festgeschrieben. Für das Jahr 2017 besteht jedoch noch die Möglichkeit, bei Datenaustauschformaten ohne Festschreibekennung die Festschreibung in begründeten Ausnahmefällen durch ein entsprechendes Recht in der Nutzungskontrolle bei der Verarbeitung aufzuheben. Die Inanspruchnahme des Nuko-Rechts wird im Rechnungswesen-Programm protokolliert. Ab dem Jahreswechsel 2017/2018 werden Datenimporte mit Formaten, die nicht um das Festschreibekennzeichen erweitert wurden, ohne Möglichkeit zur Aufhebung in der Nutzungskontrolle automatisch festgeschrieben.
Datenaustauschformate früh anpassen
Erhalten Sie von Ihren Mandanten noch Buchungsstapel im Postversandformat, empfehlen wir Ihnen, Ihre Mandanten frühzeitig darauf anzusprechen und die Nutzung alternativer Formate zu prüfen (gegebenenfalls ist mit den Herstellern der eingesetzten Programme Kontakt aufzunehmen).
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Weitere Details können Sie dem Dokument „Schnittstellen in den DATEV pro-Rechnungswesen-Programmen aufgrund GoBD geändert“ in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1080697) entnehmen.
Parallel informieren wir auch die DATEV-System-Partner.
Den aktuellen Status zum Thema GoBD
und den GoBD-Umsetzungen in den DATEV-Programmen sowie die Unterstützungsangebote von DATEV finden Sie unter www.datev.de/gobd