- 15. September 2019

Geleistete Steuervorauszahlungen in Steuergestaltung übernehmen

Mit Auslieferung der neuen DATEV-Programme 13.0 können Sie mithilfe einer neuen Schnittstelle die geleistete Steuervorauszahlung in das Programm Steuergestaltung übernehmen. Das Programm DATEV Steuerkonto online unterstützt Sie dabei.

Wer einen Anpassungsantrag zu Steuervorauszahlungen stellt, muss die bereits geleisteten Vorauszahlungen kennen. Mit Auslieferung der neuen DATEV-Programme 13.0 können nun die Einkommensteuer-, Solidaritätszuschlags- und Kirchensteuervorauszahlungen in die Steuergestaltung übernommen werden. Dies funktioniert, sobald die Daten in Steuerkonto online verfügbar sind.

Die Daten können im Programm
Steuergestaltung
entweder im Fenster Vorauszahlungen oder über Fall | Daten holen | aus Steuerkonto online übernommen werden. Vorauszahlungen, die bereits in diesen Quartalen erfasst sind, werden überschrieben. Zusätzlich wird die Auswahlbox „Bis zu welchem Quartal wurden die Vorauszahlungen bezahlt?“ gefüllt.

Wenn Sie danach den elektronischen Anpassungsantrag aufrufen, sind alle bekannten Daten sowie der Begründungstext vorbelegt. Nach Prüfung bzw. Ergänzung oder Anpassung der Daten kann der Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen sofort elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Tipp: Die geleisteten Steuervorauszahlungen können alternativ auch in die ESt-Vorausberechnung – enthalten im Paket
Einkommensteuer comfort
– übernommen werden.