Gehaltsextras zur Mitarbeiter-Motivation - 25. Juli 2017

Geld allein macht nicht glücklich

Wenn der Chef mit ihr um die Ecke kommt, freut man sich. Sie ist gerne gesehen und stets willkommen: die Gehaltserhöhung.

Doch die Freude über das erhöhte Gehalt schwindet rasch, das Plus geht auf in einem monetären Grundrauschen. Schneller als gewünscht tritt der schnöde Gewöhnungseffekt ein und macht daraus den neuen Normalzustand. Forschungen zeigen, dass ab einer gewissen Höhe die pekuniäre Zufriedenheit nicht mehr steigt; besonders, wenn die Grundbedürfnisse gestillt sind.

Arbeitgeber, die Mitarbeiter motivieren, halten oder neue anwerben wollen, stellt das vor Probleme. Nicht nur, weil die klassisch monetäre Gehaltserhöhung allein nicht mehr zieht, sondern auch, weil oft ungewiss ist, wie eine Lösung aussehen kann.

Diese Erkenntnis ist nicht einmal neu. Schon 1974 erregte das sogenannte Easterlin-Paradox Aufsehen. Der amerikanische Ökonom Richard Easterlin hatte den Zusammenhang zwischen Einkommen und Glück in 19 Ländern über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren untersucht. Ergebnis: Die Menschen schätzen sich nicht glücklicher ein, obwohl sich ihr Gehalt im Betrachtungszeitraum vervielfachte. Zahlreiche weitere Studien kommen mittlerweile zu gleichen, mindestens zu ähnlichen Ergebnissen.

Zudem begleiten oftmals unangenehme Effekte das gestiegene Gehalt: beispielsweise die Inflation und eine nach wie vor existierende kalte Progression in Gestalt eines höheren Steuersatzes – Sozialabgaben kommen oben drauf. So wird ein Gutteil des Zugewinns wieder aufgezehrt. Ein Umstand, der von Gehaltserhöhungen keine allzu großen Motivationsschübe erwarten lässt.

Das Gehaltsextra ist die Alternative zur Gehaltserhöhung

Ein neuer, ein alternativer Motivationsschub muss also her, möglichst schonend für den Geldbeutel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wachsender Beliebtheit erfreuen sich sogenannte Gehaltsextras, also Leistungen, die auf Sachbezügen basieren.

Im Klartext ist das beispielsweise die private Nutzung des Firmenfahrzeugs oder des dienstlichen Smartphones, weil sie teils steuerfrei oder weniger von Abgaben belastet sind.

DATEV nutzt ebenfalls Gehaltsextras, die den Angestellten zugutekommen. Um auch Mitgliedern die Möglichkeit und Mittel zu geben, Mandanten hinsichtlich der Gehaltsextras zu beraten, kooperiert DATEV mit dem Unternehmen Edenred. Ein Unternhemen, das sich darauf spezialisiert hat, steuerbegünstigte Benefits für abhängig Beschäftigte zu bieten. Sie können damit ihren Mandanten Leistungsalternativen aufzeigen und sie gleichzeitig vor Steuernachzahlungen schützen. Denn Nebenleistungen bieten zwar steuer- und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsräume, bergen aber auch gesetzliche Fallstricke. Angeboten werden vergünstigte Gutscheinkarten und Essensgutscheine. Mitglieder können damit für sich und ihre Mandanten diese steuerbegünstigten Gehaltsextras für die Mitarbeiter umsetzen.

Am Ende freut sich der Mitarbeiter, wenn der Chef mit Alternativen um die Ecke kommt.

Zum Autor

Carsten Fleckenstein

Redakteur und Podcaster bei DATEV.

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