Arbeitnehmer online: Lohndokumente online abrufen - 7. März 2019

Geben Sie sich einen Ruck

Ebenso zahlreich wie die Blumen, die mit den ersten Sonnenstrahlen aus dem Boden sprießen, verhält es sich mit Ratgebern. Alljährlich zum Frühlingsbeginn werden wir überhäuft mit Tipps. Dem schließe ich mich an und habe auch einen guten Tipp für Sie: Nutzen Sie Arbeitnehmer online.

Eigentlich bin ich kein Fan davon, mir erklären zu lassen, wie man wieder seine Bikinifigur zurückbekommt oder mit dem Rauchen aufhört. Aber einige dieser Ratgeber können durchaus amüsant sein. Neulich etwa habe ich gelesen, wie sich der Alltag spannender gestalten lässt. Ein Auszug: sich selbst ein Tattoo stechen, Ukulele lernen oder beim ersten schönen Wetter auf dem Balkon schlafen (ja, warum eigentlich nicht?). Fazit war, dass es manchmal nur einen kleinen Ruck braucht, eine ungewohnte Abbiegung und ein wenig Mut zum Verrückten.

Mit Arbeitnehmer online verhält es sich ähnlich. Eigentlich braucht es nur einen kleinen Ruck, um von der gedruckten auf die digitale Lohnabrechnung umzusteigen. Über 700.000 Arbeitnehmer haben das bereits getan und profitieren nun davon, jederzeit auf ihre Lohndokumente zuzugreifen und sie herunterladen zu können.

Echter Mehrwert für Sie als Arbeitnehmer

Unter www.arbeitnehmeronline.de können Sie sich als Arbeitnehmer in das Portal DATEV Arbeitnehmer online einloggen und dabei zwischen zwei Zugangsverfahren wählen: Zugang mittels smsTAN oder neuem Personalausweis. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie im DATEV-Lohnprogramm für das Portal freigeschaltet hat.

Sprechen Sie ruhig Ihren Arbeitgeber darauf an. Dessen Aufwand ist gering, es braucht nämlich nur drei Schritte beziehungsweise einige Minuten.

Geringer Aufwand für Sie als Arbeitgeber

Und so funktioniert die Freischaltung Ihrer Mitarbeiter:

1. Wer als Arbeitgeber das DATEV-Programm LODAS nutzt, muss die Lasche Mandantendaten anklicken und zum Punkt Auswertungssteuerung gehen. Unter Zusatzeinstellungen können Mitarbeiter in der Maske Arbeitnehmer online freigeschalten werden. Eingetragen werden muss dann nur noch der Freischaltungsbeginn für die Mitarbeiter.Im Programm Lohn und Gehalt ist es vergleichbar. Über die Lasche Mandantendaten und Auswertungsdaten findet sich die Maske Arbeitnehmer online.

2. Die Mitarbeiter, die freigeschalten wurden, erhalten ihre persönlichen Registrierungsbriefe per Post und können sich unter www.arbeitnehmeronline.de für Arbeitnehmer online registrieren.

3. Die Lohndokumente werden nach der Abrechnung in Arbeitnehmer online bereitgestellt und können von den Mitarbeitern jederzeit abgerufen und eingesehen werden.

Falls Sie weitere Informationen zu Arbeitnehmer online benötigen, schauen Sie auf die Seiten von www.datev.de/arbeitnehmer-online.

Also: geben Sie sich einen Ruck und wechseln zu Arbeitnehmer online. Ach ja, übrigens: das mit dem Schlafen auf dem Balkon werde ich machen. Mit den ersten Sonnenstrahlen.

Zur Autorin

Birgit Schnee

Redaktion DATEV magazin

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