Abschlussprüfung Verfahrensdokumentation - 22. Januar 2021

Fehlinterpretation vermeiden

Wer die geschäftlichen Auswirkungen der Corona-Krise dokumentiert, vermeidet subjektive Auslegungen bei künftigen Betriebsprüfungen. Damit geschäftliche Vorgänge Ihrer Mandanten nicht plötzlich unerwarteten Interpretationen ausgesetzt sind, können Kanzleien mit der DATEV-Lösung „Abschlussprüfung Verfahrensdokumentation“ helfen.

Die Coronavirus-Krise prägte das Geschäftsjahr 2020 auch dadurch, dass mit Auflagen und Corona-Hilfsmaßnahmen zum Teil regional unterschiedlich umgegangen wurde. Eine Betriebsprüfung für das Jahr 2020, auch wenn sie erst nach mehreren Jahren stattfindet, könnte daher besonders kritisch ablaufen und zu mehr Nachfragen führen als üblich. Im ungünstigen Fall werden nicht erklärbare Sachverhalte nachkalkuliert und geschätzt. Mit einer Dokumentation der Sondersachverhalte sind Unternehmen auskunftsfähig und damit gut gerüstet für eine künftige Betriebsprüfung.

Unterstützen Sie Ihre Mandanten, indem Sie gemeinsam mit ihnen alle staatlichen Maßnahmen dokumentieren. Beispielsweise betrifft dies Schließtage, Details zur Personalsituation der Mandanten, wie Quarantäne und Kurzarbeit, oder Umsatz- und Gewinnfaktoren. Auch Änderungen im Betriebsablauf und Nachweise der Mittelherkunft, wie Corona-Soforthilfen, sind davon betroffen.

DATEV unterstützt Sie dabei mit dem Arbeitspapier „890 – Corona-Dokumentation“ in: