Vor vielen Jahren habe ich als Aushilfe in einer Steuerkanzlei gearbeitet. Damals hatte ich oft die ehrenvolle Aufgabe, Loseblattsammlungen zu aktualisieren. Alte Blätter raus, neue Blätter rein, herrlich. Zu der Zeit habe ich mir wenig Gedanken darüber gemacht, was hinter diesem meditativen Vorgang steckt.
Mittlerweile weiß ich: Das waren Gesetzesänderungen, mit denen der Gesetzgeber Steuerberater und Kanzleien auf Trab hält. So auch mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Mit diesem Gesetz sollen kleine und mittlere Unternehmen entlastet und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen innerhalb der EU erhöht werden.
Das betrifft, in aller Kürze, zum Beispiel folgende Vorschriften:
- Erhöhung der Schwellenwerte für die Einordnung in Größenklassen
- Geänderte Gliederung der GuV
- Neu-Definition der Umsatzerlöse neu definiert
- Erweiterung der Angabepflichten in Anhang und Lagebericht
Änderungen für den Jahresabschluss 2016
Diesen Änderungen muss Rechnung getragen werden, ein „Fortschreiben“ des Anhangs aus dem Vorjahr reicht nicht mehr aus. Um den Anhang gesetzeskonform zu erstellen, steht in den DATEV-Programmen eine aktuelle Standardvorlage zur Verfügung. Auch die modernisierten Jahresabschlusskennzahlen werden nach der Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.
Dadurch, dass sämtliche Kalkulationstabellen, Grafiken oder eben Kennzahlen bislang nicht „BilRUG-fähig“ waren, waren für das Wirtschaftsjahr 2016 Neuanlagen notwendig. Genau hier sollen die neuen Dokumentvorlagen unterstützen und den Aufwand reduzieren. Der Anhang ist durch BilRUG zwar deutlich reduziert, aber die Bearbeitung ändert sich zunächst, wodurch besondere Aufmerksamkeit notwendig ist. Dafür wird es in den Folgejahren vielleicht etwas komfortabler – bis dem Gesetzgeber neue Änderungen einfallen.
Wir wollen wissen: Wie waren Ihre Erfahrungen mit BilRUG? Konnten mit den neuen Regelungen Zweifelsfragen geklärt und Abschlüsse vereinfacht werden oder überschattet der Mehraufwand noch den Nutzen?