DATEV EU-Vorsteuervergütung - 29. Mai 2017

Erstattung von im EU-Ausland gezahlter Umsatzsteuer

Ein im Inland ansässiges Unternehmen, das Umsatzsteuer im EU-Ausland gezahlt hat, kann die Rückerstattung nur über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) beantragen.

Die Programme EU-Vorsteuervergütung oder EU-Vorsteuervergütung für Unternehmen unterstützen die Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern. Bereits erfasste Buchungen lassen sich durch Anbindung an die DATEV Rechnungswesen-Programme übernehmen. Beim Buchen eines vorsteuervergütungsrelevanten Belegs über die Soforterfassung können Sie weitere antragsrelevante Daten eingeben. Länderspezifische Informationen unterstützten Sie dabei, den Antrag für das entsprechende Land fehlerfrei zu stellen.

Via Massendatenschnittstelle lassen sich mehrere Vorsteuervergütungsanträge gleichzeitig ans BZSt schicken. Dadurch müssen Sie keine Einzelanträge stellen. Die Anträge können länderübergreifend und direkt aus dem Programm gestellt werden. Sie müssen sich nicht gesondert in das BZStOnline-Portal einloggen.

Zertifikat für die EU-Vorsteuervergütung frühzeitig beantragen

Wenn Sie die Massendatenschnittstelle nutzen möchten, benötigen Sie ein gültiges BOP-Zertifikat. Dazu müssen Sie sich beim BZStOnline-Portal (BOP) registrieren. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Erstattungsanträge aus dem VZ 2016 müssen bis spätestens 30. September 2017 über das Online-Portal des BZSt eingereicht werden (Bitte beachten Sie, dass der 30. September dieses Jahr auf einen Samstag fällt).

Änderung der Präferenzliste für Italien und Irland

Bei Antragstellung im Erstattungsland Italien ab dem 16.02.2017 müssen Sie unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags dem Antrag eine Kopie des jeweiligen Belegs in elektronischer Form beifügen.

Bei Antragstellung im Erstattungsland Irland ab dem 01.01.2016 müssen Sie bei Rechnungsbelegen und Einfuhrbelegen mit einem Netto-Entgelt ab 1.000 Euro oder bei Kraftstoffrechnungen ab 250 Euro dem Antrag eine Kopie des jeweiligen Belegs in elektronischer Form beifügen.