Existenzgründung und betriebswirtschaftliche Beratung - 29. März 2018

Erfolgreich beraten mit Fördermitteln

Wer sich auf das Abenteuer Existenzgründung einlässt, sollte viele Eigenschaften mitbringen: Fleiß, Unternehmergeist und eine sehr gute Idee. Über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen laut einer KfW-Studie aber die wenigsten Jungunternehmer.

Darum hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ neu aufgelegt. Dieses beinhaltet auch förderungsfähige betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater. Verschaffen Sie als Steuerberater Ihren Mandanten Fördergelder und steigen so in die betriebswirtschaftliche Beratung ein.

Wer wird gefördert?

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Darunter fällt auch die betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater.

Steuerberater als erster Ansprechpartner in der Krise

Auch Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Steuerberater kennen von ihren Mandanten die Unternehmensstrukturen und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen bereits. Zusätzliche Fördergelder für Beratung können das Unternehmen unterstützen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort des Unternehmens. Bei Jungunternehmen betragen diese 4.000 Euro, bei allen anderen Unternehmen 3.000 Euro.

Registrierung erforderlich

Wenn Sie als Steuerberater noch nicht als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert sind, ist das im Online-Portal möglich. In der Förderrichtlinie steht, dass Berater einen Nachweis erbringen müssen, dass sie mehr als 50 Prozent betriebswirtschaftliche Beratungen erbringen – bei Steuerberatern gilt diese Regel aber nicht so streng, da bei ihnen von einer vorhandenen Beratungskompetenz ausgegangen wird.

Wichtig ist eine Zertifizierung (ISO) oder ein eigenes Handbuch der Kanzlei. Die Beratung kann durch Steuerberater, spezialisierte Kanzleiangestellte oder ausgegliederte Unternehmensberater erfolgen,

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Zur Autorin

Monika Stuart-Houghton

Redaktion DATEV magazin

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