DATEV Einkommensteuer comfort - 21. Mai 2013

ELSTER für beschränkt Steuerpflichtige

Bisher konnten Einkommensteuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige nur auf Papierformularen eingereicht werden.

Bisher konnten Einkommensteuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige nur auf Papierformularen eingereicht werden. Mit der neuen DFÜ-Version von Einkommensteuer comfort 2012, die Ihnen seit 1. März 2013 zur Verfügung steht, können Sie die Daten direkt aus dem DATEV-Programm elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.
Bei DATEV werden die Steuererklärungsdaten elektronisch über das DATEV-Rechenzentrum übermittelt. Ein unbefugter Zugriff auf die sensiblen Daten ist dadurch ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil: Die Daten werden auch automatisch authentifiziert. Ein zusätzliches Zertifikat ist nicht erforderlich.
Für Einkommensteuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger bietet die Finanzverwaltung ausschließlich das elektronische Authentifizierungsverfahren an. Eine Authentifizierung durch Einreichung einer komprimierten Erklärung ist nicht möglich. Aus Haftungsgründen empfehlen wir Ihnen trotzdem, die komprimierte Erklärung auszudrucken, vom Mandanten unterschreiben zu lassen und in Ihrer Kanzlei zu archivieren.
Ab Herbst 2013 wird auch die elektronische Bescheiddatenrückübertragung mit dem elektronischen Bescheidabgleich im DATEV-Rechenzentrum für Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht möglich sein.

Alles im Blick

Seit Auslieferung der Programm-DVD DATEV pro 6.0 steht Ihnen im DATEV Arbeitsplatz pro die neue Übersicht „Elektronische Übermittlung“ zur Verfügung. Sie zeigt Ihnen mandanten- und steuerartenübergreifend wichtige Informationen zur elektronischen Übermittlung. Sie enthält zum Beispiel

  • den aktuellen Bearbeitungs- bzw. ELSTER-Status,
  • eine Gegenüberstellung der aktuellen Telenummer mit der bereitgestellten Telenummer,
  • das Übermittlungsdatum ins DATEV-Rechenzentrum und
  • den geplanten Übermittlungstermin bzw. das bestätigte Eingangsdatum bei der Finanzverwaltung.

Wie in allen DATEV-Steuerprogrammen können Sie die Daten für die Einkommensteuererklärung Ihrer beschränkt steuerpflichtigen Mandanten zur späteren Übermittlung an das Finanzamt bereitstellen und nach Freigabe durch den Mandanten direkt über den DATEV Arbeitsplatz pro senden.

mehr dazu

mehr dazu

DATEV Einkommensteuer comfort (Art.-Nr. 41973) und unter www.datev.de/shop

Demo und Kundenstimmen auf www.datev.de/esteuern

Info-Datenbank:
Neuerungen in ESt beschränkte Steuerpflicht 10.05 (Dok.-Nr. 1021983)